Zum vorliegenden Urteilstext springen: 8 O 1/22
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landgericht Kiel
- Datum: 14.03.2025
- Aktenzeichen: 8 O 1/22
- Verfahren: Zivilklage wegen Behandlungsfehler und Schadensersatz
- Rechtsbereiche: Zivilrecht, Haftungsrecht, Heilmittelrecht
- Relevant für: Patienten, Physiotherapeuten, Praxen, Krankenkassen
Das Gericht weist die Klage ab: Die Physiotherapie haftet nicht für die Rippenfraktur.
- Die Behandlung war nach Ansicht des Gerichts sachgerecht und schonend.
- Die Fraktur beweist keinen Behandlungsfehler; sie kann auch ein Unfall sein.
- Regelverstöße bei Terminabstand schützten nicht vor dieser Körperverletzung.
- Eine gültige Verordnung war für die Haftung nicht entscheidend.
Schmerzensgeld nur bei Nachweis eines Behandlungsfehlers
Wer nach einer medizinischen Behandlung rechtliche Ansprüche geltend macht, stützt sich meist auf das Bürgerliche Gesetzbuch. Eine Haftung wegen Pflichtverletzung ergibt sich aus § 280 Abs. 1 in Verbindung mit § 278 BGB, während die deliktische Haftung nach § 831 BGB in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB greift. Das bedeutet konkret: Die deliktische Haftung verpflichtet zum Schadensersatz, weil ein geschütztes Gut wie die Gesundheit verletzt wurde, unabhängig davon, ob ein Vertrag zwischen den Parteien besteht. Die zentrale Voraussetzung für einen erfolgreichen Schadensersatzanspruch ist dabei stets der Nachweis einer standardwidrigen Behandlung durch den Therapeuten. Ohne einen solchen Behandlungsfehler scheiden rechtliche Forderungen aus.
Wenn Sie nach einer Behandlung Schmerzen verspüren, protokollieren Sie sofort den genauen Ablauf: Welcher Handgriff wurde an welcher Stelle mit welcher Intensität angewendet? Suchen Sie umgehend einen Arzt auf, um die Verletzung zeitnah als mögliche Folge der Behandlung dokumentieren zu lassen.
Schmerzensgeld nach einer Rippenfraktur
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, musste das Landgericht Kiel in einem Verfahren um eine gebrochene Rippe beurteilen (Urteil vom 14.03.2025, Az.: 8 O 1/22). Eine Patientin forderte von einer Physiotherapiepraxis mindestens 15.000 Euro Schmerzensgeld sowie 4.304,63 Euro für einen erlittenen Verdienstausfall. Sie warf dem behandelnden Physiotherapeuten vor, bei einem Termin am 5. Januar 2021 durch Druckausübung eine Fraktur der fünften linken Rippe verursacht zu haben. Zuvor war der Frau bei einer Tumoroperation ein Teil der sechsten Rippe entfernt worden. Das Gericht wies die Klage der Frau vollständig ab.
Redaktionelle Leitsätze