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Bewährung bei Urkundenfälschung: Zwei Jahre Haft für Kreditvermittler

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de
57.102 Euro Provision flossen, 16 Kreditanträge enthielten gefälschte Gehaltsabrechnungen. Das Landgericht Bochum wertete das System als gewerbsmäßige Urkundenfälschung – selbst ohne feste Mindestfallzahl.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 6 KLs 5/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landgericht Bochum, große Strafkammer
  • Datum: 26.02.2026
  • Aktenzeichen: 6 KLs 5/25
  • Verfahren: Strafverfahren
  • Rechtsbereiche: Urkundenfälschung, Betrug, versuchter Betrug, Strafvollstreckung, Einziehung
  • Relevant für: Kreditvermittler, Banken, Strafverteidiger, Geschädigte

Kreditvermittler fälschte Gehaltsnachweise, täuschte Banken und erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung.
  • Er wollte Darlehen sichern und kassierte dafür Provisionen.
  • Das Gericht sah 16 Fälschungen, davon zehn mit Betrug.
  • Vier Kredite führten zu Schaden; sechs Fälle blieben beim Versuch.
  • Geständnis, Reue und fehlende Vorstrafen sprachen für Bewährung.
  • 57.102,62 Euro aus Taten zog das Gericht ein.

Wann ist Kreditvermittlung mit Fake-Abrechnungen gewerbsmäßig?

Die Urkundenfälschung wird nach § 267 Abs. 1 Alt. 3 StGB sanktioniert. Die Abkürzung „Alt. 3“ steht dabei für die dritte Variante des Gesetzes, nämlich das Gebrauchen einer gefälschten Urkunde. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn eine Person gewerbsmäßig handelt, was sich nach § 267 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 StGB richtet. Diese Gewerbsmäßigkeit setzt die Absicht voraus, sich durch die Taten eine fortlaufende Einnahmequelle von gewissem Umfang und gewisser Dauer zu verschaffen.

Das Landgericht Bochum verurteilte am 26. Februar 2026 einen selbständigen Kreditvermittler wegen Urkundenfälschung in 16 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren (Az. 6 KLs 5/25). Der Mann hatte bis Januar 2024 bei der Vermittlung von Darlehen an die Postbank, die BHW Bausparkasse und die Hanseatic Bank systematisch gefälschte Gehaltsabrechnungen eingereicht. Sein Ziel war es, sich durch die Auszahlung von Vermittlungsprovisionen eine dauerhafte Einnahmequelle zu sichern. Um die Kredite für seine Kunden bewilligt zu bekommen, täuschte er den Banken höhere oder überhaupt nicht existierende Einkünfte vor.

Der Angeklagte verwendete fiktive Gehaltsabrechnungen, die dazu dienen sollten, Kreditgebern tatsächlich nicht vorhandene Einkünfte zu bescheinigen, um damit die Bewilligung von Darlehen zu erschleichen, für deren Vermittlung der Angeklagte sich Provisionseinkünfte versprach. – so das Landgericht Bochum

Wer als Vermittler unter Verdacht steht, muss sofort jede Verwendung von Vorlagen einstellen, die nicht exakt den Originalbelegen der Kunden entsprechen. Prüfen Sie Ihre Akten auf die Anzahl der betroffenen Fälle: Da keine Mindestanzahl für „Gewerbsmäßigkeit“ existiert, wird das Gericht bereits bei einer geplanten Wiederholung zur Einnahmeerzielung einen besonders schweren Fall annehmen.

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