Zum vorliegenden Urteilstext springen: 157 NBs 26/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landgericht Köln
- Datum: 30.01.2026
- Aktenzeichen: 157 NBs 26/25
- Verfahren: Berufung
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Meinungsfreiheit, Ehrschutz
- Relevant für: Rechtsanwälte, Richter, Strafverteidiger, Betroffene von Beleidigungen
Das Landgericht Köln verurteilt einen Anwalt wegen ehrverletzender Richter-Anspielungen zu 75 Tagessätzen.
- Die NS-Bezüge wertete das Gericht als objektive Herabsetzung des Richters.
- Meinungsfreiheit half nicht. Der Ehrschutz überwog nach der Abwägung.
- Ein sachlicher Streit über den Streitwert rechtfertigt keine persönliche Attacke.
- Der Anwalt handelte bewusst. Die Persiflage überzeugte das Gericht nicht.
- 75 Tagessätze und 90 Euro je Tag setzte das Gericht fest.
Wann sind NS-Vergleiche im Schriftsatz strafbar?
Eine Beleidigung nach § 185 StGB setzt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre durch die vorsätzliche Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung voraus. Bei der rechtlichen Bewertung ist vom objektiven Sinngehalt der Äußerung auszugehen, wie ihn ein unvoreingenommener und verständiger Dritter versteht. Die Tat wird gemäß § 194 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt. Das bedeutet konkret: Die Staatsanwaltschaft wird nicht von sich aus aktiv, sondern das Opfer muss ausdrücklich erklären, dass es eine Strafverfolgung wünscht.
Beachten Sie die Ausschlussfrist: Eine Beleidigung wird gemäß § 194 StGB nur verfolgt, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von Tat und Täter einen förmlichen Strafantrag stellen.
NS-Vergleiche nach Streitwertbeschluss
Im Fall eines Fachanwalts für Versicherungs- und Medizinrecht führte ein solcher Schriftsatz zu einer strafrechtlichen Verurteilung. Das Landgericht Köln gab der Berufung der Staatsanwaltschaft statt und verurteilte den Juristen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 90 Euro (Az. 157 NBs 26/25). Zuvor hatte der Anwalt in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht Siegen eine Mandantin wegen eines möglichen Behandlungsfehlers vertreten. Nachdem das Gericht den vorläufigen Streitwert – also den Geldwert, um den im Prozess gestritten wird und nach dem sich die Anwaltsgebühren richten – von ursprünglich 62.000 Euro im Beweisverfahren auf nur noch 6.000 Euro im Hauptsacheverfahren herabgesetzt hatte, reagierte der Jurist am 28.04.2023 mit einem brisanten Schreiben. Er versandte einen Schriftsatz an das Gericht, der Bildmaterial und Texte mit NS-Anspielungen enthielt. Darin verknüpfte er den Vorsitzenden Richter mit nationalsozialistischen Richterfiguren und dem Bild des NS-Volksgerichtshofpräsidenten Roland Freisler.
Der betroffene Richter stellte daraufhin am 26.06.2023 einen Strafantrag. Das Kölner Landgericht bewertete die Verknüpfung mit der historischen Figur als objektive Herabsetzung des Richters….