Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 StR 483/16
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Bundesgerichtshof, 5. Strafsenat
- Datum: 07.02.2017
- Aktenzeichen: 5 StR 483/16
- Verfahren: Strafrevision
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Körperverletzungsdelikte, Strafzumessung
Der BGH hält die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung aufrecht, hebt aber die Strafe auf.
- Zurechnung bleibt bestehen, weil der Angeklagte die Hand schwer verletzte.
- Nachsorgeverzicht des Opfers bricht die Verantwortung des Täters nicht.
- Die linke Hand ist weitgehend unbrauchbar und dauerhaft geschädigt.
- Die Provokation trug die Milderung nicht; der Strafausspruch fällt.
- Relevant für Täter, Opfer und Gerichte bei schweren Verletzungsfolgen.
Wann ist ein Körperglied rechtlich dauerhaft gebrauchsunfähig?
Die Rechtsgrundlage für eine schwere Körperverletzung bildet § 226 Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuches (StGB). Ob ein wichtiges Körperglied dauerhaft nicht mehr gebraucht werden kann, erfordert eine wertende Gesamtbetrachtung der ausgefallenen Funktionen. Dabei müssen die faktischen Wirkungen der Verletzung einem physischen Verlust des Körperteils entsprechen. Die rechtliche Zurechnung bedeutet hierbei, dass dem Täter die schwere Folge als sein Werk zugerechnet wird, weil sie die direkte Verwirklichung der von ihm geschaffenen Gefahr darstellt. Ein völliger Funktionsverlust ist für eine Verurteilung jedoch nicht zwingend erforderlich, da bereits eine weitgehende Unbrauchbarkeit ausreicht.
Unterschätzen Sie als Beschuldigter nicht die rechtliche Tragweite: Auch wenn das Opfer sein Körperglied noch eingeschränkt bewegen kann, droht Ihnen die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung. Sobald die Brauchbarkeit im Alltag weitgehend aufgehoben ist, wertet die Justiz dies wie einen physischen Verlust.
Der Bundesgerichtshof wandte diese Maßstäbe auf einen blutigen Streit in einem Asylbewerberheim an. Zwei Zimmernachbarn hatten sich zerstritten, weil der Täter der Freundin des anderen Mannes nachgestellt hatte. Nachdem das spätere Opfer ausgezogen war, kam es bei der Abholung eines Antennenkabels zur Eskalation. Der BGH bestätigte zwar die Verurteilung des Angreifers wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung – das bedeutet, dass eine einzige Handlung zwei verschiedene Straftatbestände gleichzeitig erfüllte –, hob den Strafausspruch jedoch auf und verwies die Sache an das Landgericht Chemnitz zurück. Der Strafausspruch ist dabei nur der Teil des Urteils, der die Höhe der Strafe festlegt; die Feststellung, dass der Täter überhaupt schuldig ist, blieb also bestehen.
Dauerhafte Schäden an der Hand
Dem Urteil lag ein Vorfall zugrunde, bei dem das Opfer erhebliche Verletzungen davontrug: Der verletzte Mann kann seine linke Hand nicht mehr zu einem Faustschluss benutzen. Die betroffenen Finger lassen sich nicht mehr vollständig strecken….