Ein einziger Schlag, ein unglücklicher Sturz oder eine bleibende Narbe können aus einer Körperverletzung plötzlich ein Verbrechen machen. Bei der schweren Körperverletzung nach § 226 StGB entscheidet nicht, ob die Tat besonders brutal wirkte – sondern ob beim Opfer eine dauerhafte medizinische Folge zurückbleibt. Genau deshalb können kleine Details im Gutachten über Jahre Freiheitsstrafe, Bewährung oder sogar Untersuchungshaft entscheiden. Erfahren Sie hier, worauf es jetzt ankommt und wie eine Verteidigung strategisch aufgebaut werden sollte.
Schwere Körperverletzung: Das Wichtigste im Überblick
- § 226 StGB ist ein Verbrechen. Strafrahmen: 1 bis 10 Jahre Haft – eine Geldstrafe gibt es nicht.
- Schwer heißt im Gesetz nicht brutal, sondern: das Opfer trägt eine dauerhafte Folge davon – etwa Sehverlust, Lähmung, schwere Narben oder den Verlust eines Körperteils.
- Auch wer die schwere Folge nicht gewollt hat, kann verurteilt werden.
- Sagen Sie nichts zur Polizei, bevor ein Anwalt die Akte gesehen hat – bei diesem Vorwurf droht Untersuchungshaft auch ohne Fluchtgefahr.
- Der wichtigste Hebel der Verteidigung ist das medizinische Gutachten.
- Eine ernst gemeinte Wiedergutmachung beim Opfer kann die Strafe auf Bewährung drücken.
Wie verhalten Sie sich bei einer Vorladung wegen schwerer Körperverletzung?
Ein Schreiben von der Polizei mit dem Vorwurf „Schwere Körperverletzung“ trifft Sie vermutlich völlig unvorbereitet. Was im Alltag wie eine heftige Schlägerei klingt, ist juristisch ein Verbrechenstatbestand. Das bedeutet: Der gesetzliche Strafrahmen liegt grundsätzlich bei mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe, und eine Einstellung gegen Geldauflage kommt typischerweise nur in Betracht, wenn der Vorwurf auf ein Vergehen „heruntergestuft“ oder deutlich entschärft werden kann.
Zudem können Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Der entscheidende Irrtum: Viele Beschuldigte glauben, „schwer“ bedeute besonders brutal. Juristisch zählt jedoch in erster Linie die medizinische Dauerfolge. Wer das nicht versteht, riskiert eine falsch ausgerichtete Verteidigung.
Warum gilt die schwere Körperverletzung als Verbrechen?
§ 226 StGB ist eine sogenannte Erfolgsqualifikation. Konkret ist Ausgangspunkt immer eine vorsätzliche Körperverletzung (Grunddelikt) nach § 223 StGB, die dann durch eine besonders schwere gesetzlich benannte Dauerfolge zur schweren Körperverletzung wird. Mit einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe ist § 226 Abs. 1 StGB ein Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuchs – kein Vergehen.
Das hat unmittelbare Konsequenzen: Nach § 140 Abs. 2 StPO schreibt das Gesetz in solchen Fällen häufig eine notwendige Verteidigung vor. Gerne übernehmen wir Ihre Vertretung und stellen sicher, dass Sie keine voreiligen Aussagen gegenüber der Polizei machen. Schweigen ist das Erste, was Sie tun sollten.