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Hundebesuch in der Mietwohnung: Sind kurze Besuche trotz Hundehaltungsverbot erlaubt?

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Vielleicht fürchten auch Sie eine Abmahnung, wenn Sie trotz Tierhaltungsverbot einen Hundebesuch empfangen. Oft ist der rechtliche Unterschied zwischen einer erlaubnispflichtigen Beherbergung und dem allgemeinen Besuchsrecht gar nicht so klar. Erfahren Sie hier, wo die rechtliche Grenze verläuft. Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie teure Ordnungsgelder (ein gerichtliches Druckmittel zur Durchsetzung von Unterlassungspflichten) bei gerichtlichen Besuchsverboten durch die richtige Argumentation sicher vermeiden.

Rechte bei Hundebesuch: Das Wichtigste im Überblick

  • Pauschale Hundeverbote in Mietverträgen sind laut BGH  meist unwirksam, da sie keine individuelle Interessenabwägung zulassen.
  • Kurze Besuche (ca. 2–3 Mal pro Woche für wenige Stunden) gelten laut LG Duisburg nicht als erlaubnispflichtige Beherbergung.
  • Dokumentieren Sie Besuchszeiten (Datum und Dauer) in einem einfachen Protokoll, um im Streitfall die Abgrenzung zur dauerhaften Tierhaltung rechtssicher zu beweisen.
  • Bei Listenhunden oder Assistenzhunden gelten Sonderregeln; während Assistenzhunde besonders geschützt sind, können gefährliche Hunde bei konkreter Störung untersagt werden.
  • Reagieren Sie schriftlich auf Abmahnungen, da ignorierte Vorwürfe trotz unwirksamer Klauseln das Risiko einer Unterlassungsklage oder Kündigung erhöhen.
  • Mieter haften gegenüber dem Vermieter für Schäden durch Besuchshunde (§ 278 BGB) – oft über den von Versicherungen erstatteten Zeitwert hinaus.

Darf der Vermieter einen Besuch mit Hund verbieten?

Ein Freund klingelt, sein Labrador sitzt neben ihm – und Sie geraten in Erklärungsnot, weil Ihr Mietvertrag Hunde verbietet. Darf der Besuch trotzdem rein? Die kurze Antwort: meistens ja. Denn das Recht unterscheidet scharf zwischen der dauerhaften Hundehaltung und dem kurzen Hundebesuch. Was viele nicht wissen: Auch ein wirksames Haltungsverbot erfasst nicht automatisch jeden Hund, der Ihre Schwelle überquert.

Das Landgericht Duisburg hat diese Abgrenzung in einem Beschluss vom 3. Januar 2023 (Az. 7 T 109/22) präzisiert. Ergebnis: Regelmäßige, kurze Besuche mit einem Hund – zwei- bis dreimal pro Woche für jeweils wenige Stunden – begründen nach dieser Entscheidung keine verbotene „Beherbergung“ und rechtfertigen kein Ordnungsgeld. Dieser Beschluss hat praktische Konsequenzen für Abmahnungen und Vollstreckungsverfahren. Mehr dazu weiter unten.

Warum sind pauschale Hundeverbote im Mietvertrag meist unwirksam?

Vielleicht haben auch Sie die Hundeklausel in Ihrem Mietvertrag bisher als unantastbar hingenommen. Das müssen Sie aber nicht. Denn der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20.03.2013, Az. VIII ZR 168/12) hat klargestellt, dass Mietverträge meist als AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) strengen Anforderungen unterliegen. Da fast alle Standardverträge vorformuliert sind, greift dieser Schutz für Sie fast immer – und viele pauschale Hundeverbote halten dieser Prüfung nicht stand.

Warum ist ein generelles Hundeverbot unwirksam?

Mit oben genannten Urteil  entschied der Bundesgerichtshof, dass ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung in einem Formularmietvertrag unwirksam ist….


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