Viele private Verkäufer und Händler riskieren teure Bußgelder und Punkte, wenn Kaufinteressenten geblitzt bei einer Probefahrt werden und die rechtssichere Dokumentation fehlt. Erfahren Sie, wie Sie die Haftung erfolgreich auf den tatsächlichen Fahrer übertragen und mit welcher Strategie Sie eine drohende Fahrtenbuchauflage der Behörden abwenden.
Blitzer bei Probefahrt: Das Wichtigste im Überblick
- Nach dem Fahrerprinzip (§ 24 StVG) haftet grundsätzlich nur der tatsächliche Fahrer, nicht der Halter, für Bußgelder und Punkte.
- Scheitert die Fahrerermittlung, droht dem Halter eine Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO) mit Kosten von ca. 100 bis 150 Euro.
- Dokumentieren Sie Personalien, Anschrift und Ausweisnummer zwingend vor Fahrtantritt in einem schriftlichen Probefahrtvertrag.
- Prüfen Sie aktiv die Führerscheinklasse; bei Unterlassung riskieren Sie als Halter eine Straftat nach § 21 StVG (Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis).
- Das Zeugnisverweigerungsrecht bei Verwandten schützt zwar vor Aussagen, verhindert jedoch ausdrücklich keine behördliche Fahrtenbuchanordnung.
- Versenden Sie Entlastungsbeweise wie Verträge immer per Einschreiben oder Fax, um Ihre Mitwirkungspflicht gegenüber der Bußgeldstelle rechtssicher zu belegen.
- Ob eine verspätete Anhörung (nach mehr als 2 Wochen) die Auflage verhindert, hängt von der Kausalität im Einzelfall ab – hier ist oft juristischer Beistand nötig.
Was tun, wenn nach der Probefahrt Post von der Bußgeldstelle kommt?
Das Kennzeichen ist Ihres, das Gesicht auf dem Blitzerfoto gehört einem fremden Menschen. Wenn Sie Ihr Auto verkaufen wollten und dem Interessenten eine Probefahrt erlaubt haben, erhalten Sie wenige Tage später Post: Ein Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen liegt im Briefkasten. Die Bußgeldstelle fragt, wer gefahren ist.
Die gute Nachricht: Im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht haftet grundsätzlich der Fahrer, nicht der Halter (Fahrerprinzip). Nach § 24 Abs. 1 StVG begeht die Ordnungswidrigkeit, wer das Fahrzeug führt. Punkte, Bußgeld und Fahrverbot treffen den Menschen am Steuer – nicht denjenigen, dem das Auto gehört. Das gilt auch dann, wenn der Fahrer ein Kaufinteressent auf einer Probefahrt war.
Die schlechte Nachricht: Wenn Sie den Brief ignorieren, riskieren Sie eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO. Diese trifft Sie als Halter monatelang bei jeder Fahrt. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft Ihren Fall, um solche Konsequenzen abzuwenden und die dreimonatige Verjährungsfrist im Blick zu behalten.
Post von der Bußgeldstelle? Jetzt Fahrtenbuchauflage verhindern
Wenn ein Kaufinteressent geblitzt wurde, droht Ihnen als Halter oft eine lästige Fahrtenbuchauflage – selbst wenn Sie nicht gefahren sind….
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