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Namenswahl bei Adoption: Welche Regeln gelten nach der Reform 2025?

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Die Namenswahl bei einer Adoption folgt seit der Reform 2025 völlig neuen Regeln und beendet die Ära der staatlich verordneten Namensstarrheit. Erfahren Sie, wie Sie individuelle Identitäten durch Doppelnamen oder Widerspruchsrechte wahren und welche Fallstricke Sie im neuen Verfahren für eine rechtssichere Namensführung unbedingt umgehen sollten.

Adoptionsnamensrecht: Das Wichtigste im Überblick

  • Seit dem 1. Mai 2025 behalten Volljährige bei einer Adoption standardmäßig ihren bisherigen Namen (§ 1767 Abs. 3 BGB), sofern sie nicht aktiv eine Änderung wählen.
  • Adoptiveltern können für minderjährige Kinder nun echte Doppelnamen (mit Bindestrich oder Leerzeichen) als Geburtsnamen bestimmen (§ 1617 BGB).
  • Legen Sie die gewünschte Namenskombination zwingend vor dem Adoptionsbeschluss notariell fest, da nachträgliche Korrekturen nach Rechtskraft fast unmöglich sind.
  • Ab dem 14. Lebensjahr hat das Kind ein faktisches Vetorecht und muss einer Namensänderung persönlich zustimmen.
  • Dokumentieren Sie bei Kindern unter 14 Jahren schwerwiegende Gründe (z. B. Traumata), um den alten Namen als Zusatz zum neuen Familiennamen gerichtlich durchzusetzen.
  • Bei Auslandsadoptionen ist eine frühzeitige Prüfung nach Art. 22 EGBGB nötig, um eine rechtlich problematische „hinkende Namensführung“ zu vermeiden.
  • Die Namenswahl beeinflusst nicht den gesetzlichen Erbanspruch – die volle rechtliche Gleichstellung mit leiblichen Kindern bleibt immer bestehen.

Was ändert sich im Adoptionsnamensrecht durch die Reform 2025?

Eine Adoption verändert familiäre Strukturen tiefgreifend. Bis zum Inkrafttreten der Reform des Namensrechts am 1. Mai 2025 verlor das adoptierte Kind in aller Regel seinen bisherigen Nachnamen unwiderruflich. Der Staat verlangte eine namensrechtliche Totalassimilation an die neue Familie. Mit dem neuen Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts gehört dieser strikte Zwang der Vergangenheit an. Die weitreichende Neuregelung stellt den Schutz der persönlichen Identität in den Mittelpunkt.

Sie erhalten nun umfassende Wahlmöglichkeiten bei der Namenswahl nach einer Adoption. Ein zentrales Ziel der Reform ist es, Ihre Namenskontinuität zu wahren. Ihre Biografie und Ihre Wurzeln bleiben auf Wunsch nach außen sichtbar.

Rechtlich wichtig: Die Adoption bewirkt weiterhin eine vollständige rechtliche Statusfolge (also die volle rechtliche Gleichstellung mit einem leiblichen Kind) und die Eingliederung in die neue Familie. Lediglich die strenge Kopplung an eine zwingende Namensänderung hat der Gesetzgeber aufgebrochen.

Welche Regeln gelten für die Namenswahl bei minderjährigen Adoptivkindern?

Das Namensrecht bei der Adoption von Minderjährigen richtet sich nach Ihren familiären Verhältnissen als Adoptiveltern. Im klassischen Regelfall ordnet § 1757 Abs. 1 S. 1 BGB an, dass ein minderjähriges Kind automatisch Ihren Ehenamen als neuen Geburtsnamen (Familienname) erhält.

Wenn Sie als alleinstehende Person ein Kind adoptieren, geht Ihr Familienname auf das Kind über. Führen Sie als Ehepaar jedoch keinen gemeinsamen Ehenamen, greifen die neuen Freiheiten der Reform….


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