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Was kostet ein Ehevertrag beim Notar und wie berechnet sich die Gebühr?

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Die Notarkosten für einen Ehevertrag richten sich nach dem Reinvermögen beider Ehegatten. Die Beurkundung löst eine 2,0-Gebühr nach KV 21100 GNotKG aus. Bei einem Reinvermögen von 200.000 Euro liegen die Gesamtkosten bei rund 1.060 Euro brutto. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich geregelt und in jeder Kanzlei gleich.

Die Notargebühr für einen Ehevertrag richtet sich nach dem Reinvermögen beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Beurkundung. Aus diesem Geschäftswert wird eine 2,0-Beurkundungsgebühr nach KV 21100 GNotKG berechnet. Dazu kommen Auslagen und 19 Prozent Umsatzsteuer.

Maßgeblich für die Berechnung ist § 100 Abs. 1 GNotKG. Die Gebühr steigt mit dem Vermögen, aber nicht im gleichen Verhältnis wie der Geschäftswert. Notargebühren sind bundesweit einheitlich geregelt und in jeder Kanzlei gleich.

Zusatzregelungen wie ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich, Unterhaltsvereinbarungen oder eine Rechtswahl beeinflussen den Geschäftswert. Sie können die Gebühr nach oben verschieben oder unter bestimmten Voraussetzungen absenken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geschäftswert: Maßstab ist das Reinvermögen beider Ehegatten nach § 100 Abs. 1 GNotKG, nicht nur das Vermögen eines Ehegatten.
  • Gebührensatz: Die Beurkundung löst eine 2,0-Gebühr nach KV 21100 GNotKG aus, dazu kommen Portopauschale und 19 Prozent Umsatzsteuer.
  • Beispielrechnung: Bei 200.000 Euro Reinvermögen entstehen rund 1.060 Euro Gesamtkosten, bei 500.000 Euro rund 2.250 Euro brutto.
  • Zusatzregelungen: Versorgungsausgleichsverzicht, Unterhalt und Rechtswahl werden dem Geschäftswert hinzugerechnet und erhöhen die Gebühr.
  • Kein Rabatt: Die Gebühren sind gesetzlich vorgegeben, ein Verhandlungsspielraum oder Mengenrabatt besteht nicht (§ 17 GNotKG).

Was ein Ehevertrag regelt und warum er notariell beurkundet wird

Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ehegatten über den Güterstand und weitere vermögensrechtliche Fragen. Rechtsgrundlage ist § 1408 BGB. Ohne Ehevertrag gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Die notarielle Beurkundung ist Wirksamkeitsvoraussetzung (§ 1410 BGB). Beide Ehegatten müssen gleichzeitig vor dem Notar erscheinen. Der Notar liest den Vertrag vollständig vor und klärt über die rechtlichen Folgen auf.

Typische Regelungsinhalte sind die Wahl der Gütertrennung oder die Modifizierung der Zugewinngemeinschaft. Weitere Inhalte sind Abreden zum Unterhalt, der Verzicht auf den Versorgungsausgleich oder Regelungen zum Pflichtteil. Die Bandbreite ist groß und wirkt sich direkt auf die Gebühr aus.

Wie hoch ist die Notargebühr für einen Ehevertrag?

Die Beurkundung eines Ehevertrags löst eine einheitliche Gebühr aus, die sich aus dem Gebührensatz und dem Geschäftswert zusammensetzt. Der Gebührensatz ist für Verträge im GNotKG fest vorgegeben und nicht verhandelbar.

Kernaussage:

Die Beurkundung eines Ehevertrags löst nach KV 21100 GNotKG eine 2,0-Gebühr aus, berechnet auf das Reinvermögen beider Ehegatten.

Zur Gebühr kommt die Portopauschale nach KV 32005 GNotKG. Sie beträgt 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro….


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