Zum vorliegenden Urteilstext springen: 6 U 225/22
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: OLG Stuttgart
- Datum: 14.04.2026
- Aktenzeichen: 6 U 225/22
- Verfahren: Berufung
- Rechtsbereiche: Bankrecht, Verbraucherschutz
- Streitwert: Bis 25.000 Euro
- Revision zugelassen: Ja – Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt.
- Relevant für: Autokäufer, Banken, Kreditnehmer
Käufer erhalten nach Widerruf eines Autokredits Geld zurück, zahlen aber Wertersatz für den Wertverlust des Fahrzeugs.
- Die Bank informierte den Kunden nicht ausreichend über sein gesetzliches Recht zum Widerruf.
- Der Widerruf ist auch Jahre nach Vertragsschluss möglich, wenn wichtige Pflichtangaben im Vertrag fehlen.
- Die Bank zahlt Raten zurück, zieht aber den Wertverlust des Autos und vereinbarte Zinsen ab.
- Neue Vorwürfe zu Abgas-Mängeln zählen im Berufungsverfahren nicht, wenn der Käufer sie zu spät nennt.
- Das Gericht lässt die Revision zu, damit der Bundesgerichtshof die offenen Rechtsfragen endgültig klärt.
Wann fehlende Pflichtangaben den späten Autowiderruf ermöglichen
Ein Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben der §§ 495 Abs. 1 und 355 BGB. Die dazugehörige Widerrufsfrist beginnt allerdings erst zu laufen, wenn der Darlehensgeber alle erforderlichen Pflichtangaben nach §§ 355 Abs. 2 S. 2, 356b Abs. 2 und 492 Abs. 2 BGB vollständig erteilt hat. Pflichtangaben sind gesetzlich vorgeschriebene Informationen zum Kredit, wie etwa der Zinssatz oder die Vertragslaufzeit, die der Bankkunde zwingend erhalten muss, damit die Frist überhaupt startet. Erklärt ein Verbraucher den Widerruf wirksam, entsteht ein Anspruch auf die Rückgewähr der auf Zins und Tilgung erbrachten Leistungen gemäß §§ 495, 358 Abs. 4 S. 1, 355 Abs. 3 S. 1 und 357a Abs. 1 BGB.
Prüfen Sie Ihren Kreditvertrag auf fehlende Pflichtangaben oder Fehler in der Widerrufsbelehrung. Finden Sie solche Mängel, können Sie den Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss noch erklären und die Rückabwicklung einleiten.
Das Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 6 U 225/22) wandte diese Prinzipien auf einen Fall an, in dem ein Autokäufer im Jahr 2020 einen vier Jahre zuvor geschlossenen Autokredit widerrief. Da die finanzierende Bank nicht darlegen konnte, dass sie dem Kunden die für den Fristbeginn notwendigen Pflichtangaben korrekt erteilt hatte, war der Widerruf auch nach Jahren noch nicht verfristet. Am Ende des Verfahrens sprach das Gericht dem Käufer einen Betrag von 3.135,09 Euro zu, wies jedoch seine weitergehenden Zahlungsforderungen sowie die Widerklage der Bank ab. Eine Widerklage bedeutet, dass die Bank im selben Prozess ihrerseits Ansprüche gegen den Käufer geltend macht. Damit änderte der Senat das vorangegangene Urteil des Landgerichts Ravensburg (Az.: 2 O 57/22), welches dem Mann zuvor 3.049,02 Euro zugesprochen hatte, leicht ab….