Die Kosten einer GmbH-Gründung setzen sich aus Notargebühren, Handelsregister-Eintrag und Nebenkosten zusammen. Bei einem Stammkapital von 25.000 Euro und individuellem Gesellschaftsvertrag liegen die Gesamtkosten in der Regel bei rund 650 Euro. Mit steigendem Stammkapital und zusätzlicher Steuerberatung erhöht sich der Betrag entsprechend.
Die Kosten einer GmbH-Gründung setzen sich aus Notargebühren, Handelsregister-Eintrag und Nebenkosten zusammen. Für die klassische Bargründung mit einem Stammkapital von 25.000 Euro liegt der Gesamtaufwand regelmäßig bei rund 650 Euro.
Die Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt. Der Notar darf weder höhere noch niedrigere Gebühren verlangen, eine Pauschale oder ein Nachlass ist ausgeschlossen (§ 17 GNotKG).
Neben den reinen Notargebühren fallen die Handelsregistergebühr beim Amtsgericht und die Gewerbeanmeldung an. Je nach Beratungsbedarf kommen Honorare für Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu.
Das Wichtigste in Kürze
- Notarkosten: Für Beurkundung, Anmeldung und Vollzug fallen bei 25.000 Euro Stammkapital rund 476 Euro brutto an.
- Handelsregister: Die Ersteintragung beim Amtsgericht kostet 150 Euro nach Nr. 2100 HRegGebV.
- Gewerbeanmeldung: Die Anmeldung beim Ordnungsamt liegt je nach Kommune zwischen 20 und 60 Euro.
- Stammkapital als Maßstab: Der Geschäftswert für die Beurkundung entspricht dem Stammkapital, mindestens 30.000 Euro (§ 107 GNotKG).
- Musterprotokoll spart Gebühren: Bei bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer reduziert sich die Beurkundungsgebühr spürbar (§ 2 Abs. 1a GmbHG).
Welche Kostenposten bei der GmbH-Gründung anfallen
Eine GmbH entsteht erst mit der Eintragung im Handelsregister (§ 11 GmbHG). Bis dahin laufen mehrere kostenpflichtige Schritte ab. Der Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag, der in notarieller Form zwingend ist (§ 2 Abs. 1 GmbHG).
Im Anschluss meldet der Notar die Gesellschaft elektronisch beim Handelsregister an. Das Amtsgericht prüft die Anmeldung und trägt die GmbH ein. Parallel läuft die Gewerbeanmeldung bei der Kommune.
Die Kosten lassen sich in vier Blöcke gliedern: Notargebühren, Gerichtsgebühr für den Registereintrag, Gewerbeamts-Gebühr und externe Beratungshonorare. Die ersten drei Blöcke sind gesetzlich festgelegt und damit planbar. Die Beratungskosten hängen vom Einzelfall ab.
Das Stammkapital selbst zählt nicht zu den Gründungskosten. Die 25.000 Euro bleiben Eigenkapital der GmbH, mindestens 12.500 Euro sind vor der Anmeldung einzuzahlen (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
Notargebühren bei der GmbH-Gründung
Die Notarkosten richten sich nach der Gebührentabelle B des GNotKG und dem Stammkapital als Geschäftswert. Bei Stammkapital unter 30.000 Euro greift der gesetzliche Mindestwert von 30.000 Euro (§ 107 GNotKG).
Kernaussage:
Die Notarkosten der Standard-GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital betragen 400 Euro netto. Zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer ergibt das 476 Euro brutto.