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Kann ich die Pauschalreise bei Hitze, Waldbrand oder Pandemie kostenlos stornieren?

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Viele Urlauber stehen bei Waldbränden oder extremer Hitze vor der Frage, wann sie ihre Pauschalreise rechtlich kostenlos stornieren können. Die aktuelle BGH-Rechtsprechung stärkt die Position der Reisenden und klärt, warum Sie für Ihre Rückerstattung nicht auf die Entscheidung des Veranstalters warten müssen.

Reise-Storno bei Waldbrand & Hitze: Das Wichtigste

  • Laut BGH-Rechtsprechung  zählt für den kostenlosen Rücktritt allein die objektive Prognose zum Zeitpunkt Ihrer Stornierung – spätere Wetteränderungen sind irrelevant.
  • Ein Waldbrand in etwa 12 km Entfernung (AG Düsseldorf) kann bereits eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen, die zur kostenfreien Stornierung berechtigt.
  • Sichern Sie Beweise wie NASA-Brandkarten, Medienberichte oder behördliche Warnungen exakt zum Zeitpunkt Ihrer Rücktrittserklärung für spätere Nachweise.
  • Leisten Sie fällige Restzahlungen bei unsicherer Lage nur mit dem schriftlichen Zusatz „unter Vorbehalt“, um eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs zu vermeiden.
  • Nach wirksamem Rücktritt muss der Veranstalter den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen gemäß § 651h BGB erstatten; Gutscheine müssen Sie nicht akzeptieren.
  • Ob extreme Hitze ein Stornogrund ist, hängt von amtlichen Warnungen und der individuellen Konstitution (z. B. Kleinkinder) ab – eine rechtliche Einzelfallprüfung ist hier unerlässlich.
  • Bei Individualbuchungen (Flug/Hotel separat) tragen Sie das Verwendungsrisiko meist allein und müssen Stornokosten von bis zu 90 % oft selbst tragen.

Wann berechtigt eine Gefahr am Urlaubsort zur kostenlosen Stornierung?

Bilder von brennenden Wäldern oder Hitzewellen sorgen bei Urlaubern für erhebliche Verunsicherung. Die Abgrenzung zwischen Sorge vor schlechtem Wetter und einer rechtlich relevanten Gefahrenlage ist oft schwer zu durchschauen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der rechtlichen Einschätzung, um unberechtigte Stornogebühren der Reiseveranstalter abzuwehren.

Doch das Gesetz schützt Urlauber vor genau diesen unkalkulierbaren Risiken. Wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen, greift § 651h des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Auf Basis der aktuellen BGH-Rechtsprechung  haben sich die Bedingungen für eine kostenlose Stornierung der Pauschalreise deutlich zugunsten der Verbraucher gewandelt. Sie müssen bei einer klaren Bedrohungslage nicht mehr auf die offizielle Absage durch den Reiseveranstalter warten, um ohne finanzielle Einbußen vom Vertrag zurücktreten zu können.

Stornierung wegen Waldbrand oder Hitze? Handeln Sie jetzt rechtssicher

Die aktuelle Rechtsprechung stärkt Ihre Position: Ein Rücktritt ist oft auch ohne offizielle Absage des Veranstalters möglich….


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