Beim Hauskauf in NRW betragen die Notarkosten etwa 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises. Zusammen mit den Grundbuchkosten von rund 0,5 % ergibt sich ein Gesamtbetrag von 1,5 bis 2,0 %. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich festgelegt.
Beim Hauskauf in NRW betragen die Notarkosten etwa 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises. Zusammen mit den Grundbuchgebühren von rund 0,5 % liegen die Gesamtkosten bei 1,5 bis 2,0 %.
Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Der Notar ist an diese gesetzlichen Gebühren gebunden und darf weder mehr noch weniger berechnen. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro ergeben sich Gesamtkosten von etwa 4.600 Euro für Notar und Grundbuchamt.
Neben den Notarkosten fallen weitere Kaufnebenkosten an, insbesondere die Grunderwerbsteuer. Die Notarkosten sind damit nur ein Teil der Gesamtausgaben beim Immobilienerwerb in Nordrhein-Westfalen.
Das Wichtigste in Kürze
- Notarkosten: Die reinen Notargebühren betragen beim Hauskauf etwa 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises.
- Grundbuchkosten: Für Eintragungen im Grundbuch fallen zusätzlich rund 0,5 % des Kaufpreises an.
- Gesetzliche Regelung: Die Gebühren sind im GNotKG festgelegt und nicht verhandelbar.
- Kostentragung: Der Käufer zahlt die Notar- und Grundbuchkosten. Der Verkäufer trägt nur die Löschung eigener Grundschulden.
- NRW-Grunderwerbsteuer: In Nordrhein-Westfalen fällt zusätzlich eine Grunderwerbsteuer von 6,5 % des Kaufpreises an.
- Kalkulierbar: Da die Gebühren nach GNotKG bundesweit einheitlich sind, lassen sich die Gesamtkosten bereits vor dem Notartermin exakt berechnen.
Was sind Notarkosten beim Hauskauf?
Notarkosten sind die Gebühren für die notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf. Ohne Beurkundung durch einen Notar ist ein Hauskauf in Deutschland nicht rechtswirksam (§ 311b Abs. 1 BGB).
Der Notar erstellt den Kaufvertrag und beurkundet die Erklärungen beider Parteien. Zur weiteren Abwicklung gehört die Auflassungsvormerkung, also eine Reservierung im Grundbuch zugunsten des Käufers.
Bei einer Bankfinanzierung beurkundet der Notar zusätzlich die Grundschuldbestellung. Damit lässt die Bank ihre Sicherheit für den Kredit im Grundbuch eintragen und stellt im Gegenzug das Darlehen bereit.
Die Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Das Gesetz legt die genauen Beträge in einer Gebührentabelle fest. Der Notar ist an diese Tabelle gebunden und darf weder Nachlässe gewähren noch höhere Gebühren verlangen.
Neben den eigentlichen Notargebühren berechnet das Grundbuchamt eigene Gebühren für Eintragungen. Diese fallen für die Eintragung des neuen Eigentümers und der Grundschuld an. Auch die Grundbuchgebühren folgen diesem Gesetz.
Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf in NRW?
Die Gesamtkosten für Notar und Grundbuchamt betragen beim Hauskauf in der Regel 1,5 bis 2,0 % des Kaufpreises. Die genaue Höhe hängt vom Kaufpreis und den einzelnen Leistungen ab.
Kernaussage:
Notar und Grundbuchamt kosten beim Hauskauf zusammen 1,5 bis 2,0 % des Kaufpreises….
Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!
Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079