Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verständigung nach § 257c StPO: Warum eine späte Belehrung das Urteil kippt

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de
Geständnis abgelegt, Deal besiegelt – die Belehrung kommt zu spät. In Baden-Baden vertraut ein Mann auf die Strafobergrenze, ohne die rechtlichen Risiken der Verständigung zu kennen. Ob dieses Versäumnis den mühsam ausgehandelten Prozessfrieden nach Paragraf 257c StPO wieder zerstört, beschäftigt nun das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 ORs 210 SRs 57/26

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: OLG Karlsruhe
  • Datum: 29.07.2025
  • Aktenzeichen: 1 ORs 210 SRs 57/26
  • Verfahren: Revision gegen Strafurteil
  • Rechtsbereiche: Strafprozessrecht
  • Relevant für: Strafrichter, Staatsanwälte, Verteidiger, Angeklagte

Richter müssen Angeklagte vor einem Deal warnen, damit das Urteil vor höheren Instanzen Bestand hat.
  • Das Gericht vergaß den Hinweis, dass die Absprache für die Richter nicht mehr gilt.
  • Richter müssen den Angeklagten zwingend vor dem offiziellen Urteils-Deal im Gerichtssaal warnen.
  • Ohne diese rechtzeitige Warnung dürfen Richter das Geständnis des Angeklagten rechtlich nicht nutzen.
  • Ein verspäteter Hinweis macht den Fehler nicht rückgängig und rettet das Urteil nicht.
  • Das Gericht hob das Urteil deshalb auf und schickte den Fall zur Neuentscheidung.

OLG Karlsruhe: Warum dieser Deal vor Gericht scheiterte

Im Strafverfahren können das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung eine prozessuale Verständigung gemäß § 257c Abs. 2 Satz 2 StPO vereinbaren. Die Grundlage eines solchen Deals bildet in der Praxis häufig ein glaubhaftes Geständnis, für das im Gegenzug ein konkreter Strafrahmen zugesichert wird. Allerdings ist das Gericht nicht unter allen Umständen unumkehrbar an diese Absprache gebunden. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann die gerichtliche Bindungswirkung nach § 257c Abs. 4 StPO wieder entfallen.

Im Fall eines wegen versuchten Betrugs beschuldigten Mannes führte eine derartige Absprache vor dem Landgericht Baden-Baden zunächst zu einer milderen Strafe, bevor das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 29.07.2025, Az. 1 ORs 210 SRs 57/26) das gesamte Urteil aufhob. Zuvor hatte das Amtsgericht Baden-Baden den Betroffenen wegen versuchten Betrugs in zwei Fällen und Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage zu drei Jahren Haft verurteilt, wobei drei Monate wegen Verfahrensverzögerung als vollstreckt galten. In dieses Urteil floss auch eine Einzelgeldstrafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Rottweil vom 23.10.2020 (Az. 3 Cs 31 Js 11361/20) ein. Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die in einem vereinfachten Verfahren ohne mündliche Verhandlung allein auf Basis der Aktenlage ergeht. In der Berufungsinstanz unterbreitete der Vorsitzende Richter am 24.07.2025 – dem zweiten Hauptverhandlungstag – einen abweichenden Vorschlag. In Aussicht gestellt wurde eine Haftstrafe zwischen zwei Jahren und sechs Monaten sowie drei Jahren, zuzüglich einer Kompensation für Verzögerungen von drei bis sechs Monaten. Als feste Voraussetzung für das Entgegenkommen forderte die Kammer ein glaubhaftes Geständnis des Mannes….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge