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Streitwert bei mehreren Kündigungen: Wann sich die Gerichtsgebühren erhöhen

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Zuerst die fristlose Kündigung, dann folgt die ordentliche Entlassung. Wenn zwei Kündigungsschreiben zeitversetzt im Briefkasten landen, stellt sich die finanzielle Frage nach der Berechnung der Gebühren für den Prozess. Ob das spätere Schreiben den Streitwert tatsächlich erhöht oder als bloßer Anhang gewertet wird, hängt an einer entscheidenden Nuance in der rechtlichen Formulierung.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 Ta 16/26

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
  • Datum: 30.03.2026
  • Aktenzeichen: 5 Ta 16/26
  • Verfahren: Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
  • Streitwert: 16.342,93 EUR
  • Relevant für: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Rechtsanwälte bei Kündigungen

Mehrere Kündigungen erhöhen den Streitwert, wenn sie das Ende des Arbeitsverhältnisses weiter hinausschieben.
  • Das Gericht bestimmt den Basiswert anhand der zeitlich ersten Kündigung.
  • Jede weitere Kündigung mit späterem Endtermin erhöht den Streitwert zusätzlich.
  • Juristen rechnen das Gehalt für die zusätzliche Zeitspanne zum Streitwert hinzu.
  • Eine hilfsweise erklärte Kündigung darf den gesamten Streitwert rechtlich nicht verringern.

Warum das LAG den Streitwert erhöhte

Nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) bestimmt sich der finanzielle Rahmen arbeitsrechtlicher Verfahren nach festen Regeln. So sieht § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG für Kündigungen grundsätzlich die Bewertung mit dem Betrag eines Vierteljahresentgelts vor. Gehen mehrere Streitgegenstände in ein und dasselbe Verfahren ein, sind diese nach § 39 GKG zusammenzurechnen, sofern keine anderweitigen Bestimmungen greifen. Als Streitgegenstände werden die einzelnen rechtlichen Forderungen bezeichnet, über die das Gericht entscheiden muss – in diesem Fall also jede einzelne Kündigung. Eine gesetzliche Regelung, wonach ein zusätzlicher Streitgegenstand den Gesamtwert der Gerichtsgebühren verringert, existiert nicht.

Mit diesen gesetzlichen Vorgaben befasste sich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, nachdem das Arbeitsgericht Heilbronn den Gebührenwert zunächst auf drei Bruttomonatsgehälter und damit auf 12.062,64 Euro festgesetzt hatte. Der Anwalt des beklagten Unternehmens legte gegen diese Festsetzung Beschwerde ein, um für das Berufungsverfahren (Az.: 5 Ta 16/26) eine höhere Einstufung zu erreichen. Das bedeutet konkret: Da die gesetzlichen Anwaltsgebühren vom Streitwert abhängen, steigt mit einem höheren Wert auch die Vergütung des Anwalts. Das Gericht gab der Beschwerde statt und erhöhte den maßgeblichen Gebührenwert am Ende auf 16.342,93 Euro.

Prüfen Sie bei Erhalt eines Streitwertbeschlusses – also der förmlichen Entscheidung des Gerichts über den finanziellen Wert des Verfahrens – sofort, ob die festgesetzte Summe Ihr dreifaches Bruttomonatsgehalt übersteigt. Ist dies der Fall, ohne dass die Kündigungen zu unterschiedlichen Terminen führen, sollten Sie innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung (wenn das Urteil also endgültig ist und nicht mehr angefochten werden kann) eine Streitwertbeschwerde prüfen lassen, um zu hohe Gebühren zu vermeiden….


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