Die Mietoption fristgerecht gezogen – plötzlich kündigt der neue Eigentümer. In den Formularfeldern fehlen zwar die entscheidenden Kreuzchen, doch handschriftliche Ergänzungen sollen den Vorrang vor der Kündigung sichern. Das Landgericht Paderborn klärt nun, ob das geschriebene Wort mehr zählt als die vergessenen Häkchen im Kleingedruckten.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 O 394/23
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landgericht Paderborn
- Datum: 11.12.2024
- Aktenzeichen: 3 O 394/23
- Verfahren: Räumungsklage
- Rechtsbereiche: Gewerbemietrecht
- Relevant für: Vermieter und Mieter von Gewerbeimmobilien
Mieter darf Gewerberäume behalten bei wirksamer Nutzung seines Rechts auf Verlängerung.
- Das Gericht sah die handschriftliche Ergänzung im Mietvertrag als wirksame Vereinbarung an.
- Mieter übte sein Recht durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Vorbesitzerin wirksam aus.
- Das Verlängerungsrecht verhindert eine ordentliche Kündigung durch den neuen Eigentümer.
- Kleine Fehler im Vertrag schaden nicht bei klar erkennbaren gemieteten Flächen.
- Das Gericht schützt den Mieter wegen seines hohen Interesses an der Standortsicherung.
LG Paderborn: Warum das Optionsrecht die Räumungsklage blockierte
Ein Optionsrecht verleiht einer Vertragspartei die rechtliche Macht, ein laufendes Mietverhältnis durch eine einseitige Erklärung zu verlängern. Diese Verlängerung wirkt unmittelbar und auch gegen den ausdrücklichen Willen der anderen Vertragspartei. Wenn Mietverhältnisse endgültig beendet sind, bildet § 546 Abs. 1 BGB die rechtliche Grundlage für etwaige Räumungs- und Herausgabeansprüche.
Das Landgericht Paderborn entschied am 11. Dezember 2024 (Az. 3 O 394/23) über die Wirksamkeit einer solchen Verlängerung in einem gewerblichen Kontext. Das einmietende Unternehmen berief sich auf ein Optionsrecht, das im Rahmen eines Unternehmenskaufs im Jahr 2016 als Asset-Deal sowie in den dazugehörigen Mietverträgen vereinbart worden war. Ein Asset-Deal bezeichnet den Kauf einzelner Wirtschaftsgüter eines Unternehmens – wie hier des Mietvertrags – statt des Kaufs der gesamten Firma. Der neue Grundstückseigentümer forderte die Räumung einer Produktionshalle auf dem Grundstück I 8 in E, nachdem er eine ordentliche Kündigung ausgesprochen hatte. Die Zivilkammer wies die Klage jedoch vollständig ab, da das Optionsrecht die Beendigung durch die Kündigung blockierte.
Redaktionelle Leitsätze
- Handschriftliche Ergänzungen in einem formularmäßigen Mietvertrag begründen ein wirksames Optionsrecht, wenn sie von den Vertragsparteien unterzeichnet sind, selbst wenn ein dafür vorgesehenes Formularfeld unmarkiert geblieben ist….
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