Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 UF 88/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
- Datum: 05.01.2026
- Aktenzeichen: 7 UF 88/25
- Verfahren: Beschwerde zum Sorgerecht
- Rechtsbereiche: Familienrecht
- Streitwert: 5.000 €
- Relevant für: Geschiedene Eltern, Väter, Mütter, Familienrechtler
Die Mutter erhält das alleinige Sorgerecht, weil die Eltern wegen schwerer Konflikte nicht mehr zusammenarbeiten.
- Die Eltern streiten so sehr, dass sie nicht mehr gemeinsam über die Kinder entscheiden.
- Das Gericht darf das Sorgerecht nur bei einer echten Gefahr für das Kind entziehen.
- Die Kinder bleiben in ihrem gewohnten Zuhause wohnen und behalten ihre sozialen Kontakte.
- Ein Gutachten zählt nicht, wenn es wissenschaftliche Regeln verletzt oder eine Seite bevorzugt.
- Das Gericht darf das Urteil auch zum Nachteil des Vaters ändern.
Wann führt fehlende Bindungstoleranz zur alleinigen Sorge?
Eine Übertragung der alleinigen Sorge nach § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB setzt voraus, dass die gemeinsame Sorge zunächst aufgehoben wird und die alleinige Entscheidungsbefugnis einem Elternteil übertragen wird, weil dies dem Kindeswohl am besten entspricht. Maßgebliche Kriterien für diese Beurteilung sind die Bindungen des Kindes, der Kontinuitätsgrundsatz – also das Ziel, die stabilen Lebensverhältnisse des Kindes zu bewahren –, der Kindeswille sowie die Förderfähigkeit und Bindungstoleranz der Eltern. Unter Bindungstoleranz versteht das Gericht die wichtige Bereitschaft eines Elternteils, den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil aktiv zu ermöglichen und zu fördern. Ein vollständiger Entzug der elterlichen Sorge nach § 1666 BGB und § 1666a Abs. 2 BGB erfordert hingegen eine handfeste Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls, die durch mildere Maßnahmen nicht abgewendet werden kann.
Wenn Sie die alleinige Sorge anstreben, führen Sie ein lückenloses Protokoll über alle blockierten Arzttermine, verweigerten Unterschriften für Schulangelegenheiten oder grundlos abgesagten Umgang. Diese Dokumentation dient als Beweis für die fehlende Kooperationsfähigkeit des anderen Elternteils.
OLG Frankfurt: Alleinige Sorge statt staatlicher Vormundschaft
Nach einer von massiven Konflikten geprägten Trennung stritten zwei Eltern jahrelang um den Kontakt und die Gesundheitsfürsorge für ihre beiden Kinder, was das Oberlandesgericht Frankfurt am Main letztlich dazu veranlasste, der Mutter die alleinige Sorge zuzusprechen (Az. 7 UF 88/25). Zuvor hatte das Amtsgericht Kirchhain am 24. Juni 2025 noch beiden Elternteilen das Sorgerecht entzogen und einen Amtsvormund eingesetzt. In einem solchen Fall übernimmt ein Mitarbeiter des Jugendamts als staatlicher Vertreter die rechtliche Verantwortung für die Kinder. Der zuständige Familiensenat hob diese Entscheidung auf, weil keine rechtliche Kindeswohlgefährdung vorlag….