Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 Qs 173/23 jug
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landgericht Zwickau
- Datum: 10.02.2025
- Aktenzeichen: 5 Qs 173/23 jug
- Verfahren: Beschwerde gegen Kostenfestsetzung
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Kostenrecht
- Streitwert: 1.655,94 €
- Relevant für: Autofahrer, Verteidiger in Bußgeldsachen
Die Staatskasse zahlt private Gutachterkosten, wenn ein Fahrverbot droht und technische Messdaten unklar sind.
- Ein Privatgutachten sichert die Waffengleichheit bei komplizierter Technik und drohendem Fahrverbot.
- Das gilt bei lückenhaften Messunterlagen und wenn dem Fahrer technisches Fachwissen fehlt.
- Die Staatskasse zahlt die Gutachterkosten auch wenn das Gericht das Verfahren später beendet.
- Ohne berufliche Not oder komplexe Technik trägt der Autofahrer die Kosten meist selbst.
- Der Anwalt erstritt das Geld erfolgreich mit einer Beschwerde gegen das Amtsgericht.
Wann zahlt der Staat private Messgutachten?
Nach Paragraf 464a der Strafprozessordnung sind private Ermittlungen und Gutachten in der Regel nicht zwingend notwendig. Ermittlungsbehörden und Gerichte sind grundsätzlich von Amts wegen zu einer umfassenden Sachaufklärung verpflichtet. Das bedeutet konkret: Der Staat muss von sich aus alle belastenden und entlastenden Umstände ermitteln, ohne dass der Beschuldigte selbst aktiv Beweise vorlegen muss. Eine Ausnahme greift jedoch bei einer komplizierten technischen Frage, wenn es um das berechtigte Interesse an einer effektiven Verteidigung geht. Maßgeblich ist in solchen Konstellationen immer, ob ein Beschuldigter die Einholung der Expertise bereits in einem laufenden Ermittlungsverfahren für zwingend erforderlich halten durfte.
Nach herrschender Auffassung sind aber eigene private Ermittlungen in der Regel nicht notwendig, das gilt auch für die Kosten von Privatgutachten Eine Ausnahme gilt unter anderem bei komplizierten technischen Fragen, z. B. wegen eines etwaigen Informationsvorsprungs der Staatsanwaltschaft im Interesse einer effektiven Verteidigung. – so das Landgericht Zwickau
Prüfen Sie bei einem Vorwurf von Messfehlern sofort, ob Ihr Anwalt über das technische Spezialwissen zur Analyse von Rohmessdaten verfügt. Ist dies nicht der Fall, beauftragen Sie umgehend einen Sachverständigen, um die notwendige Waffengleichheit gegenüber der Behörde herzustellen und die Kosten später erstattet zu bekommen. Waffengleichheit bedeutet hier konkret: Die Verteidigung erhält durch den Experten denselben technischen Wissensstand wie die Behörde, um eine faire Verteidigung auf Augenhöhe zu ermöglichen.
LG Zwickau verpflichtet Staatskasse zur Zahlung
Vor dem Landgericht Zwickau forderte ein Rechtsanwalt am 10. Februar 2025 die Erstattung von 1.655,94 Euro brutto für ein privates Sachverständigengutachten ein (Az. 5 Qs 173/23 jug)….