Zum vorliegenden Urteilstext springen: 10 U 15/23
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Oberlandesgericht Hamm
- Datum: 24.10.2023
- Aktenzeichen: 10 U 15/23
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Erbrecht
- Streitwert: 225.000,00 Euro
- Relevant für: Erben, Stiftungen, rechtliche Betreuer
Stiftung erhält Verkaufserlös eines Hauses, wenn ein Betreuer die Immobilie vor dem Tod verkaufte.
- Gericht sieht im Testament den Willen, der Stiftung einen Geldwert zu schenken.
- Der Anspruch bleibt gültig, wenn ein Betreuer das Haus ohne Erblasserwillen veräußert.
- Der Erbe zahlt den gesamten Verkaufspreis von 225.000 Euro an die Stiftung aus.
- Bauliche Mängel oder Nutzungsverbote am Haus mindern den Anspruch der Stiftung nicht.
- Eine ungenaue Bezeichnung der Stiftung im Prozess führt nicht zur Abweisung der Klage.
Hausverkauf durch Betreuer: Besteht Anspruch auf Wertersatz?
Prüfen Sie bei einem fehlenden Vermächtnisgegenstand sofort, ob der Verkaufserlös noch im Nachlass vorhanden ist. Sollte der Gegenstand – etwa durch einen Betreuer – vorab veräußert worden sein, müssen Sie durch eine ergänzende Testamentsauslegung nachweisen, dass der Verstorbene Ihnen den wirtschaftlichen Ersatzwert (Surrogat) zukommen lassen wollte. Das bedeutet konkret: Das Gericht ermittelt hierbei, was der Erblasser vermutlich geregelt hätte, wenn er das spätere Fehlen des Gegenstands zum Zeitpunkt der Testamentserstellung schon vorhergesehen hätte. Verlangen Sie vom Erben Auskunft über die Kontostände zum Zeitpunkt des Erbfalls, um den Verbleib des Erlöses zu klären.
Nachdem ein demenzkranker Mann einer gemeinnützigen Organisation per Testament eine Haushälfte hinterließ, diese aber vor seinem Tod durch einen Betreuer verkauft wurde, verurteilte das Oberlandesgericht Hamm den gesetzlichen Alleinerben rechtskräftig zur Zahlung des Verkaufserlöses von 225.000 Euro als Vermächtnissurrogat (Az. 10 U 15/23). Mit diesem Beschluss bestätigte der Zivilsenat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld (Az. 19 O 414/21). Im Jahr 2009 hatte der spätere Erblasser handschriftlich verfügt, dass eine bestimmte Einrichtung zur Bekämpfung von Krankheiten seine Doppelhaushälfte erhalten solle. Die andere Hälfte der Immobilie gehörte jenem Verwandten, der sich später im Erbscheinverfahren als gesetzlicher Alleinerbe durchsetzte. Im Erbscheinverfahren klärt das Nachlassgericht offiziell, wer der rechtmäßige Erbe ist und stellt darüber eine Urkunde aus. Das strittige Haus befand sich in einem beschränkten Gewerbegebiet und war baulich stark mit der Nachbarhälfte verbunden. Der Erblasser zog bereits Ende der 1990er-Jahre zu seiner Lebensgefährtin und ließ die Immobilie zurück….