Elf Monate elektrisch unterwegs, plötzlich soll der Kaufvertrag platzen, weil digitale Assistenzsysteme am Tesla streiken und die Widerrufsbelehrung im Kleingedruckten angeblich lückenhaft war. Das Oberlandesgericht Bamberg klärt nun, ob Softwaremängel zum Rücktritt berechtigen und ob ein fehlender Halbsatz im Vertrag den Widerruf auch nach einem Jahr noch ermöglicht.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 41 O 191/24
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: OLG Bamberg
- Datum: 22.12.2025
- Aktenzeichen: 41 O 191/24
- Verfahren: Berufung
- Rechtsbereiche: Kaufrecht, E-Mobilität
- Relevant für: Autokäufer, Tesla-Besitzer, Online-Shopper
Ein Tesla-Käufer verliert den Prozess auf Rückgabe wegen verspätetem Widerruf und fahrtauglichem Zustand trotz Software-Fehlern.
- Die Regeln zum Widerruf bleiben auch ohne Telefonnummer und Faxnummer rechtlich gültig.
- Käufer müssen technische Mängel innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung melden.
- Der Autokauf bleibt bestehen, da das Fahrzeug trotz Software-Problemen sicher fährt.
- Wer Änderungen am System in der App bestätigt, kann diese später nicht bemängeln.
- Werbeversprechen des Herstellers zum autonomen Fahren zählen nicht als feste Zusage.
Warum scheiterte der Tesla-Widerruf nach elf Monaten?
Ein Autokauf im Internet unterliegt den rechtlichen Regeln für einen Fernabsatzvertrag, wodurch Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Die Fristen für einen solchen Widerruf richten sich nach § 355 Abs. 2 und § 356 Abs. 2 Nr. 1 a) BGB. Wichtig ist dabei, dass die Widerrufsfrist erst zu laufen beginnt, wenn der Verkäufer eine ordnungsgemäße Unterrichtung nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB erteilt hat. Wird der Vertrag fristgerecht widerrufen, wandelt er sich in ein verbindliches Rückabwicklungsverhältnis um. Das bedeutet konkret: Beide Seiten müssen die empfangenen Leistungen zurückgeben – der Käufer gibt das Fahrzeug zurück und der Verkäufer erstattet den Kaufpreis.
Wie strikt diese Fristen in der Praxis angewendet werden, musste ein Käufer vor dem Oberlandesgericht Bamberg erfahren, dessen Klage auf eine Fahrzeugrücknahme in zweiter Instanz endgültig abgewiesen wurde. In einem Zivilprozess wie diesem ist die Berufung das Mittel, um ein Urteil der ersten Instanz durch ein höheres Gericht rechtlich und tatsächlich überprüfen zu lassen. Der Mann hatte am 7. März 2022 über ein Online-Bestellformular ein Tesla Model 3 für 65.020 Euro geordert. Nach der Übergabe des Wagens am 14. Dezember 2022 vergingen fast elf Monate, bis der Käufer am 1. November 2023 den Widerruf des Kaufvertrags erklärte. Das Oberlandesgericht Bamberg urteilte am 22. Dezember 2025 (Az. 41 O 191/24), dass der Widerruf verspätet war und die Berufung des Fahrzeugbesitzers daher erfolglos blieb.
Prüfen Sie sofort Ihr Übergabeprotokoll: Wenn seit der Fahrzeugübergabe mehr als 14 Tage vergangen sind, ist Ihr Widerrufsrecht in der Regel erloschen. Vertrauen Sie nicht darauf, dass fehlende Kontaktdaten in der Belehrung die Frist unendlich verlängern….