Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 ORs 38/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: OLG Brandenburg
- Datum: 18.03.2026
- Aktenzeichen: 1 ORs 38/25
- Verfahren: Revision gegen Verfahrenseinstellung
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Betäubungsmittelrecht
- Relevant für: Staatsanwaltschaft, Strafverteidiger, Beschuldigte
Die Staatsanwaltschaft darf Drogenbesitz nach einem Widerstand gegen Beamte separat anklagen, bei fehlendem Tat-Zusammenhang.
- Gleichzeitiger Drogenbesitz und Widerstand gegen die Polizei gelten nicht automatisch als eine einzige Tat.
- Der Widerstand muss gezielt die Entdeckung verhindern oder die Drogen vor der Polizei sichern.
- Eine Strafe wegen Widerstands blockiert eine spätere Anklage wegen des Drogenbesitzes daher meist nicht.
- Das Landgericht muss den inneren Zusammenhang zwischen der Flucht und dem Drogenfund genauer beweisen.
- Das Gericht hob das Urteil auf und verwies die Sache zur neuen Entscheidung zurück.
Warum das Widerstand-Urteil kein Drogenverfahren blockiert
Das Grundgesetz verbietet in Artikel 103 Absatz 3 die mehrfache Bestrafung für dieselbe Tat. Ein solcher Strafklageverbrauch greift im Prozessrecht jedoch nur, wenn tatsächlich eine einheitliche prozessuale Tat nach § 264 Absatz 1 der Strafprozessordnung vorliegt. Um ein Verfahren aus diesem Grund einzustellen, muss das zuständige Gericht im strengen Beweisverfahren eine solide Sachverhaltsgrundlage ermitteln und diese in den Urteilsgründen detailliert darlegen. Wie tief diese rechtliche Begründung reichen muss, hängt von der Eigenart des jeweiligen Verfahrenshindernisses ab. Das bedeutet konkret: Es liegt ein rechtlicher Umstand vor, der eine weitere Verfolgung der Tat verbietet, selbst wenn der Täter eigentlich schuldig wäre.
Ein Wohnungsinhaber rannte bei einem Polizeieinsatz am 13. November 2021 in seiner Wohnung im fünften Stock zu einem offenen Fenster und wehrte sich massiv gegen die anschließende Fixierung auf einem Bett. Das Oberlandesgericht Brandenburg hob in diesem Zusammenhang ein weitreichendes Prozessurteil auf und entschied: Die Sache wird komplett neu verhandelt, da der vorangegangene Widerstand gegen die Beamten ein weiteres Verfahren wegen Drogenbesitzes nicht blockiert.
Ursprung des rechtlichen Streits war die bereits rechtskräftige Ahndung der körperlichen Gegenwehr. Das zuständige Amtsgericht hatte den Mann für den Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten am 21. Juli 2022 per Strafbefehl zu 20 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne mündliche Gerichtsverhandlung, die allein auf der Aktenlage basiert und bei Widerspruchslosigkeit einem normalen Urteil gleichsteht….