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Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Cannabisfahrt: Wenn das MPU-Gutachten fehlt

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38 Nanogramm THC im Blut, doch keine Spur von Ausfallerscheinungen – dieser souveräne Auftritt führt vor dem Verwaltungsgerichtshof zum Streit über Giftgewöhnung und eine versäumte MPU-Frist. Fraglich bleibt, ob ein nachträglich geltend gemachtes Arzneimittelprivileg den Entzug der Fahrerlaubnis noch abwenden kann, wenn das Gutachten nicht rechtzeitig vorlag.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 13 S 2074/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
  • Datum: 01.04.2026
  • Aktenzeichen: 13 S 2074/25
  • Verfahren: Beschwerde im Eilverfahren
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht
  • Streitwert: 3.750 EUR
  • Relevant für: Autofahrer, Cannabis-Patienten, Fahrerlaubnisbehörden

Gericht bestätigt Führerscheinentzug nach Cannabisfahrt mit extrem hohen Werten trotz nachträglicher Berufung auf Medizinal-Cannabis.
  • Hohe THC-Werte ohne Ausfallerscheinungen belegen regelmäßigen Konsum; der Fahrer trennt Drogen und Autofahren nicht.
  • Die Behörde entzieht die Fahrerlaubnis sofort, wenn der Fahrer das geforderte medizinische Gutachten nicht vorlegt.
  • Ein späterer Hinweis auf Medizinal-Cannabis heilt das Versäumnis der Untersuchung innerhalb der gesetzten Frist nicht.
  • Das Arzneimittelprivileg schützt nur bei lückenlosem Nachweis einer ärztlich verordneten Therapie zum Zeitpunkt der Fahrt.

Entzug bei 38 ng/ml THC trotz sicherem Auftreten?

Ein Autofahrer wurde am 10. Dezember 2024 mit massiv erhöhten THC-Werten am Steuer kontrolliert. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies die Beschwerde des Mannes in letzter Instanz vollumfänglich ab und bestätigte die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV ist der Führerschein rechtlich zwingend zu entziehen, wenn sich ein Inhaber als ungeeignet erweist. Die Fahrerlaubnisbehörde kann nach § 46 Abs. 3 in Verbindung mit § 13a Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen, sofern Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen. Ein einmaliger Konsum und ein bloßer Grenzwertverstoß genügen dafür nicht. Es müssen zusätzliche aussagekräftige Umstände vorliegen, die auf ein fehlendes Trennvermögen hindeuten. Das Trennvermögen beschreibt dabei die Fähigkeit eines Konsumenten, den Konsum von Rauschmitteln und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr zeitlich und geistig so strikt zu trennen, dass keine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit vorliegt.

Prüfen Sie Ihr Blutgutachten: Liegt Ihr THC-Wert deutlich über dem Grenzwert und vermerkt das Polizeiprotokoll ausdrücklich das Fehlen von Ausfallerscheinungen (z. B. sicherer Gang, klare Sprache), droht Ihnen die Anordnung einer MPU. In diesem Fall müssen Sie sofort reagieren und dürfen nicht auf eine milde Entscheidung der Behörde hoffen.

Der zugrunde liegende Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Az. 13 S 2074/25 vom 1. April 2026) veranschaulicht diese strengen Vorgaben eindrücklich. Bei einer Verkehrskontrolle um 0:15 Uhr roch es stark nach Cannabis, woraufhin der Fahrer ein Päckchen mit 10 bis 15 Gramm Marihuablüten aushändigte und angab, vor etwa vier Stunden konsumiert zu haben….


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