Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 ORbs 7/26
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Oberlandesgericht Köln
- Datum: 19.01.2026
- Aktenzeichen: 1 ORbs 7/26
- Verfahren: Rechtsbeschwerde wegen Bußgeld
- Rechtsbereiche: Bußgeldrecht, Verfahrensrecht
- Relevant für: Betroffene in Bußgeldverfahren, Rechtspfleger, Rechtsanwälte
Betroffene dürfen Rechtsbeschwerden bei Fehlern des Gerichts erneut begründen und versäumte Fristen nachholen.
- Die Rechtspflegerin wirkte nicht aktiv an der Begründung mit und prüfte sie nicht.
- Das Gericht trägt die volle Verantwortung für den Inhalt der aufgenommenen Begründung.
- Der Betroffene erhält einen Monat Zeit für eine neue und formgerechte Begründung.
- Das Gericht darf Erklärungen nicht nur formlos annehmen, sondern muss sie inhaltlich prüfen.
- Das Amtsgericht nimmt die neue Begründung nun noch einmal offiziell entgegen.
Wann rettet ein Justizfehler die Begründungsfrist?
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nach § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 StPO in Betracht, wenn eine verfahrensrechtliche Frist unverschuldet versäumt wurde. Das bedeutet konkret: Der Betroffene wird rechtlich so gestellt, als hätte er die Frist nie verpasst. Die versäumte Rechtshandlung – in vielen Verfahren eine formal korrekte Begründung – muss dann zwingend innerhalb der gesetzlichen Wiedereinsetzungsfrist nachgeholt werden. Bei einer Begründung, die zu Protokoll der Geschäftsstelle gemäß § 79 Abs. 3 OWiG, § 345 Abs. 2 StPO abgegeben wird – also wenn der Bürger seine Argumente direkt vor Ort von einem Gerichtsmitarbeiter förmlich aufschreiben lässt –, reicht ein bloßes Zuhören des Personals nicht aus: Der zuständige Rechtspfleger muss an der juristischen Formulierung inhaltlich mitwirken und die rechtliche Verantwortung für den verfassten Text übernehmen. Ein Rechtspfleger ist dabei ein Justizbeamter, der beim Gericht eigenständig bestimmte juristische Aufgaben übernimmt, für die kein Richter zuständig ist.
Wenn Sie eine Begründung bei der Geschäftsstelle zu Protokoll geben: Bestehen Sie ausdrücklich darauf, dass der Rechtspfleger den Text nicht nur passiv mitschreibt, sondern juristisch formuliert und die rechtliche Verantwortung für den Inhalt übernimmt. Kontrollieren Sie vor der Unterschrift, ob der Text wie ein professioneller Schriftsatz wirkt oder lediglich Ihre Erzählung wiedergibt.
Das Oberlandesgericht Köln musste das genaue Vorgehen in einem solchen Verfahren klären, nachdem ein Mann gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach (Az. 49 OWi 21 Js 2374/25 OWi – 64/25) eine Rechtsbeschwerde eingelegt hatte. Eine Rechtsbeschwerde ist ein spezielles Rechtsmittel, mit dem ein Urteil in Bußgeldsachen auf rechtliche Fehler überprüft wird….