Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Wiedereinsetzung in die Begründungsfrist: Welche Rechte haben Betroffene?

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de
Ein Einhandmesser im Handschuhfach führt zur Anzeige, die Begründung des Rechtsmittels landet zur Niederschrift direkt beim zuständigen Rechtspfleger der Geschäftsstelle. Fraglich bleibt nun, ob Versäumnisse der Justizbeamten den Weg für eine neue einmonatige Nachfrist ebnen, wenn das amtliche Protokoll keine eigene inhaltliche Gestaltung aufweist.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 ORbs 7/26

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Köln
  • Datum: 19.01.2026
  • Aktenzeichen: 1 ORbs 7/26
  • Verfahren: Rechtsbeschwerde wegen Bußgeld
  • Rechtsbereiche: Bußgeldrecht, Verfahrensrecht
  • Relevant für: Betroffene in Bußgeldverfahren, Rechtspfleger, Rechtsanwälte

Betroffene dürfen Rechtsbeschwerden bei Fehlern des Gerichts erneut begründen und versäumte Fristen nachholen.
  • Die Rechtspflegerin wirkte nicht aktiv an der Begründung mit und prüfte sie nicht.
  • Das Gericht trägt die volle Verantwortung für den Inhalt der aufgenommenen Begründung.
  • Der Betroffene erhält einen Monat Zeit für eine neue und formgerechte Begründung.
  • Das Gericht darf Erklärungen nicht nur formlos annehmen, sondern muss sie inhaltlich prüfen.
  • Das Amtsgericht nimmt die neue Begründung nun noch einmal offiziell entgegen.

Wann rettet ein Justizfehler die Begründungsfrist?

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nach § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 StPO in Betracht, wenn eine verfahrensrechtliche Frist unverschuldet versäumt wurde. Das bedeutet konkret: Der Betroffene wird rechtlich so gestellt, als hätte er die Frist nie verpasst. Die versäumte Rechtshandlung – in vielen Verfahren eine formal korrekte Begründung – muss dann zwingend innerhalb der gesetzlichen Wiedereinsetzungsfrist nachgeholt werden. Bei einer Begründung, die zu Protokoll der Geschäftsstelle gemäß § 79 Abs. 3 OWiG, § 345 Abs. 2 StPO abgegeben wird – also wenn der Bürger seine Argumente direkt vor Ort von einem Gerichtsmitarbeiter förmlich aufschreiben lässt –, reicht ein bloßes Zuhören des Personals nicht aus: Der zuständige Rechtspfleger muss an der juristischen Formulierung inhaltlich mitwirken und die rechtliche Verantwortung für den verfassten Text übernehmen. Ein Rechtspfleger ist dabei ein Justizbeamter, der beim Gericht eigenständig bestimmte juristische Aufgaben übernimmt, für die kein Richter zuständig ist.

Wenn Sie eine Begründung bei der Geschäftsstelle zu Protokoll geben: Bestehen Sie ausdrücklich darauf, dass der Rechtspfleger den Text nicht nur passiv mitschreibt, sondern juristisch formuliert und die rechtliche Verantwortung für den Inhalt übernimmt. Kontrollieren Sie vor der Unterschrift, ob der Text wie ein professioneller Schriftsatz wirkt oder lediglich Ihre Erzählung wiedergibt.

Das Oberlandesgericht Köln musste das genaue Vorgehen in einem solchen Verfahren klären, nachdem ein Mann gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach (Az. 49 OWi 21 Js 2374/25 OWi – 64/25) eine Rechtsbeschwerde eingelegt hatte. Eine Rechtsbeschwerde ist ein spezielles Rechtsmittel, mit dem ein Urteil in Bußgeldsachen auf rechtliche Fehler überprüft wird….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge