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Terminsverlegung wegen Krankheit des Verteidigers: Rechte im Bußgeldverfahren

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Attest auf dem Tisch, doch der Anwaltsstuhl bleibt leer: Trotz plötzlicher Erkrankung des Verteidigers verhandelt das Gericht den Tempoverstoß einfach ohne den notwendigen Rechtsbeistand. Ob ein Richter eine ärztliche Bescheinigung einfach übergehen darf, wird nun zum Prüfstein für die Grenzen einer rechtmäßigen Terminsverlegung.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 ORbs 195/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht
  • Datum: 04.02.2026
  • Aktenzeichen: 2 ORbs 195/25
  • Verfahren: Rechtsbeschwerde
  • Rechtsbereiche: Bußgeldrecht, Verkehrsrecht
  • Streitwert: 150,00 Euro
  • Relevant für: Autofahrer, Verteidiger in Bußgeldsachen

Gerichte müssen Prozesse verschieben, wenn der einzige Anwalt am Verhandlungstag plötzlich erkrankt.
  • Das Gericht missachtete seine Fürsorgepflicht durch die Verhandlung ohne den gewählten Verteidiger.
  • Der Anwalt muss das Gericht rechtzeitig vor dem Termin über seine Arbeitsunfähigkeit informieren.
  • Das Oberlandesgericht hob das Bußgeld-Urteil auf und ordnete eine neue Verhandlung an.
  • Ein Anspruch auf die Anwesenheit eines ganz bestimmten Anwalts besteht rechtlich nicht.
  • Eine ärztliche Bescheinigung am Morgen des Termins reicht als Nachweis der Erkrankung aus.

Wann klappt die Terminsverlegung wegen Krankheit des Verteidigers?

Ein Anspruch auf eine Aussetzung der Verhandlung besteht bei einer Verhinderung des Verteidigers nach § 228 Abs. 2 StPO in Verbindung mit § 71 Abs. 1 OWiG grundsätzlich nicht. Gemäß § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG darf sich ein Betroffener jedoch in jeder Lage des Verfahrens eines Anwalts bedienen. Die gerichtliche Fürsorgepflicht gebietet eine Vertagung unter der Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, wie der Bedeutung der Sache und der Fähigkeit der betroffenen Person zur Selbstverteidigung. Das bedeutet konkret: Da Bußgeldverfahren (OWiG) rechtlich ähnlich wie Strafprozesse (StPO) ablaufen, muss das Gericht von sich aus darauf achten, dass der Betroffene fair behandelt wird und seine Verteidigungsrechte effektiv wahrnehmen kann.

Handeln Sie sofort, wenn Ihr Anwalt erkrankt und Sie selbst bereits vom persönlichen Erscheinen entbunden wurden. In dieser Konstellation hat das Gericht eine erhöhte Fürsorgepflicht und muss den Termin in der Regel verschieben, da Sie sich erkennbar auf die Vertretung verlassen haben.

Aufgrund der konkreten Verfahrenssituation konnte der Betroffene, der auf Antrag seines Verteidigers vom persönlichen Erscheinen entbunden worden war, darauf vertrauen, dass er in der Hauptverhandlung von diesem vertreten werde. – so das Oberlandesgericht Brandenburg

Diese Fürsorgepflicht musste das Brandenburgische Oberlandesgericht bei einem Autofahrer beurteilen, der im Vorfeld von seinem persönlichen Erscheinen entbunden worden war. Der Mann vertraute darauf, in der Verhandlung vollumfänglich durch seinen gewählten Rechtsbeistand vertreten zu werden. Am Terminstag reichte ein Kanzleikollege um 8:08 Uhr wegen einer plötzlichen Erkrankung des alleinigen Anwalts einen Verlegungsantrag für die um 11:00 Uhr angesetzte Sitzung ein….


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