Zum vorliegenden Urteilstext springen: 21 W 24/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: OLG Stuttgart
- Datum: 26.03.2026
- Aktenzeichen: 21 W 24/25
- Verfahren: Beschwerde gegen Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs
- Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht
- Relevant für: Richter, Rechtsanwälte, Prozessbeteiligte
Ein Richter darf trotz früherer Tätigkeit bei einer Partnergesellschaft des Sachverständigen im Verfahren entscheiden.
- Die frühere Anstellung bei einer Konzerngesellschaft begründet ohne konkrete Anhaltspunkte keine Parteilichkeit.
- Private Kontakte zu Nichtbeteiligten gefährden die Unabhängigkeit bei vernünftiger Betrachtung nicht.
- Die Auswahl eines Sachverständigen liegt im rechtmäßigen Ermessen des zuständigen Gerichts.
- Eine verspätete Anzeige von unerheblichen Umständen führt nicht zur Ablehnung des Richters.
- Das Gericht wies die Beschwerde gegen die Ablehnung des Befangenheitsgesuchs zurück.
Befangenheit: Reicht Vorbeschäftigung im Gutachter-Konzern aus?
Die rechtliche Grundlage für die Ablehnung einer richterlichen Person bildet § 42 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO). Die ZPO ist das zentrale Regelwerk, das den Ablauf von Prozessen in Privatstreitigkeiten zwischen Bürgern oder Unternehmen festlegt. Maßgeblich für die Besorgnis der Befangenheit ist, ob aus der Perspektive einer verständigen Partei bei der Würdigung aller Umstände ein triftiger Grund besteht, an der objektiven und unvoreingenommenen Einstellung des Gerichts zu zweifeln. Ein Näheverhältnis zu einem gerichtlichen Sachverständigen führt nicht automatisch zum Ausschluss. Hierfür gelten im Vergleich zu einem direkten Kontakt zu den streitenden Parteien nochmals erheblich gesteigerte rechtliche Voraussetzungen.
Recherchieren Sie zu Beginn eines Rechtsstreits die berufliche Vita des zuständigen Richters sowie die Profile der beteiligten Kanzleien und Gutachter. Nur wenn Sie potenzielle Verbindungspunkte frühzeitig kennen, können Sie rechtzeitig prüfen, ob die hohen Hürden für ein Ablehnungsgesuch in Ihrem Fall überschritten sind.
Diese hohen Hürden für einen erfolgreichen Befangenheitsantrag zeigten sich deutlich in einem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 49 O 47/23. Die Käuferseite verfolgte Ansprüche auf Schadensersatz aus einem Unternehmenskaufvertrag vom Sommer 2021, woraufhin die in Anspruch genommene Verkäuferseite den zuständigen Berichterstatter wegen Befangenheit ablehnte. Das bedeutet konkret: Ein Berichterstatter ist innerhalb eines Richterteams derjenige Jurist, der den Fall federführend bearbeitet und die Entscheidung vorbereitet. Stein des Anstoßes war die gerichtliche Bestellung eines Gutachters aus der X-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, da der abgelehnte Jurist in der Vergangenheit bei deren Schwestergesellschaft, der X-Rechtsanwaltsgesellschaft, angestellt war….