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Qualifizierter Rotlichtverstoß: Reicht eine Zeugenaussage für ein Fahrverbot?

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Über eine Sekunde Rotlicht, der Führerschein ist plötzlich weg. Ein Polizist beobachtet den anfahrenden Querverkehr und schätzt die Dauer des Verstoßes aus der Ferne. Fraglich bleibt jedoch, ob eine bloße Zeugenschätzung ohne Abgleich mit dem technischen Signalzeitenplan für ein Fahrverbot ausreicht.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 ORbs 85/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
  • Datum: 31.05.2024
  • Aktenzeichen: 3 ORbs 85/24
  • Verfahren: Rechtsbeschwerde
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
  • Relevant für: Autofahrer, Verkehrsanwälte, Gerichte

Ein Gericht darf Rotlicht-Dauer über einer Sekunde nicht allein auf vage Zeugenschätzungen stützen.
  • Das Amtsgericht prüfte Zeugenaussagen zur Ampelphase nicht kritisch genug auf ihre Richtigkeit.
  • Für hohe Bußgelder müssen Gerichte den technischen Ablauf der Ampelanlage genau feststellen.
  • Der Autofahrer erhält eine neue Verhandlung, weil das Gericht wichtige Beweise ignorierte.
  • Bloße Beobachtungen des Querverkehrs reichen ohne technische Ampeldaten nicht für einen Schuldspruch.

Qualifizierter Rotlichtverstoß: Wann droht ein Fahrverbot?

Ein Rotlichtverstoß setzt rechtlich voraus, dass ein Fahrzeugführer bei Rotlicht die Haltelinie passiert und in den gesicherten Kreuzungsbereich einfährt. Für einen qualifizierten Rotlichtverstoß muss zusätzlich festgestellt werden, dass das Rotlicht zum Zeitpunkt des Verstoßes bereits länger als eine Sekunde andauerte. Diese juristische Einordnung basiert auf den §§ 37 und 49 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

Prüfen Sie bei einem Bußgeldbescheid sofort, ob Ihnen ein „einfacher“ oder ein „qualifizierter“ Rotlichtverstoß vorgeworfen wird. Nur bei der qualifizierten Variante (über 1 Sekunde Rot) droht in der Regel ein Fahrverbot. Suchen Sie im Anhörungsbogen gezielt nach dem Beweismittel. Das bedeutet konkret: Der Anhörungsbogen ist das erste Schreiben der Behörde, mit dem Ihnen Gelegenheit gegeben wird, sich zum Vorwurf zu äußern, bevor die Strafe endgültig festgesetzt wird. Wird dort eine „Zeugenaussage“ statt einer „technischen Messung“ aufgeführt, sollten Sie den Vorwurf der Rotlänge konsequent bestreiten.

Unfall in Solingen: Warum das Ersturteil kippte

Am 6. Juni 2023 befuhr ein Autofahrer um 10:49 Uhr die Kronprinzenstraße in Solingen in Fahrtrichtung Schlagbaumer Straße. An der Einmündung zur Freiligrathstraße wurde ihm vorgeworfen, eine Ampel missachtet zu haben, die für seine Spur bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte. Infolge dieser Fahrt stieß der Wagen mit dem Auto eines kreuzenden Zeugen zusammen. Das Amtsgericht Solingen verurteilte den Betroffenen im Dezember 2023 wegen der fahrlässigen Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens mit Unfallfolge zunächst zu einer Geldbuße von 360 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot. Auf eine Rechtsbeschwerde hin hob das Oberlandesgericht Düsseldorf dieses Urteil jedoch vollständig auf und verwies die Sache zurück. Das bedeutet konkret: Eine Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel, bei dem das höhere Gericht das Urteil nur auf rechtliche Fehler prüft, statt den gesamten Fall mit Zeugen neu aufzurollen….


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