Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 ORbs 210/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
- Datum: 19.12.2025
- Aktenzeichen: 1 ORbs 210/25
- Verfahren: Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
- Relevant für: Autofahrer nach Tempoverstößen, Anwälte für Verkehrsrecht
Das Oberlandesgericht hob ein Urteil auf, weil das Amtsgericht die hohe Strafe nicht ausreichend begründete.
- Richter müssen eine Strafe über dem Regelsatz im Urteil immer schriftlich genau erklären.
- Bei hohen Geldstrafen muss das Gericht die finanzielle Situation des Fahrers genau prüfen.
- Ohne die genaue Erklärung im Urteilstext ist die gerichtliche Entscheidung rechtlich fehlerhaft.
- Richter müssen frühere Verkehrsverstöße im Urteil einzeln auflisten und für die Strafe bewerten.
- Eine andere Abteilung des Gerichts muss nun erneut über die Strafe verhandeln.
Wann ist die Begründung der Fahrverbotsdauer unzureichend?
Einem Autofahrer wurde durch die zentrale Bußgeldstelle vorgeworfen, im Frühjahr 2025 außerhalb einer geschlossenen Ortschaft die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 91 Stundenkilometer überschritten zu haben. Das Oberlandesgericht Brandenburg hob die daraufhin verhängten Strafen im sogenannten Rechtsfolgenausspruch auf. Das bedeutet konkret: Die Feststellung, dass der Fahrer zu schnell war, blieb bestehen, aber die Entscheidung über die Art und Höhe der Strafe wurde wegen Fehlern für ungültig erklärt. Für Sie bedeutet das: Prüfen Sie Ihr Urteil sofort darauf, ob das Gericht den Grund und die exakte Länge eines Fahrverbots mit stichhaltigen Argumenten individuell begründet hat. Nach § 25 StVG reicht eine pauschale Verhängung nicht aus; das Gericht muss schriftlich dokumentieren, dass es eine mögliche besondere Härte für Ihre Lebenssituation – etwa den drohenden Jobverlust – ernsthaft geprüft hat. Fehlt diese Abwägung, ist die Entscheidung angreifbar.
Amtsgericht liefert keine tragfähigen Gründe
Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel hatte dem Mann in der Vorinstanz ein Fahrverbot von drei Monaten auferlegt, ohne sich an diese strengen gerichtlichen Vorgaben zu halten. Das damalige Urteil vom Juni 2025 enthielt laut dem prüfenden Beschwerdesenat keinerlei tragfähige Begründung für die Dauer der Sperre. Folgerichtig rügte der bestrafte Fahrer in seinem Rechtsmittel – also dem förmlichen Einspruch, mit dem das Urteil rechtlich angegriffen wird – dass das Gericht die Verneinung einer besonderen Härte in keiner Weise dokumentiert hatte. Das Oberlandesgericht bestätigte diese Sichtweise vollumfänglich und kippte die instanzliche Entscheidung aufgrund der eklatanten rechtlichen Begründungsmängel….