Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Nötigung durch Gewalt auf den Bahngleisen: Wann eine Bremsung als Gewalt gilt

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de
Ein Plakat im Gleis, der ICE leitet die Schnellbremsung ein: Ein vorgetäuschter Gleisbruch zwingt den Zug zum Stillstand, ohne dass sich tatsächlich Personen auf der Strecke befinden. Das Bayerische Oberste Landesgericht prüft nun, ob diese technische Zwangslage bereits eine körperliche Gewaltanwendung gegenüber dem Lokführer darstellt.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 201 StRR 59/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Relevant für: Aktivisten, Lokführer und Bahnreisende
  • Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
  • Datum: 17.09.2025
  • Aktenzeichen: 201 StRR 59/25
  • Verfahren: Revision im Strafprozess
  • Rechtsbereiche: Strafrecht

Täter begehen Nötigung durch Gewalt, wenn sie Züge durch vorgetäuschte Gefahren zur Notbremsung zwingen.
  • Der Zusammenstoß mit dem Warnschild gilt als körperliche Gewalt gegen den Lokführer.
  • Das gilt besonders, wenn der Fahrer wegen Dunkelheit nicht rechtzeitig anhalten kann.
  • Die Verurteilung bleibt bestehen und der Verurteilte trägt alle Kosten des Verfahrens.
  • Die Meinungsfreiheit schützt keine falschen Behauptungen über angebliche Gefahren auf den Gleisen.
  • Politische Fernziele rechtfertigen keine gefährlichen Aktionen oder Störungen des Bahnverkehrs.

Wann gilt ein Pappschild im Gleis als Gewalt?

Das Strafgesetzbuch definiert Gewalt nach Paragraph 240 Absatz 1 StGB als eine körperlich vermittelte Zwangswirkung, die dazu dient, einen geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden. Für die Erfüllung des rechtlichen Gewaltbegriffs reicht auf der Täterseite bereits ein geringer körperlicher Kraftaufwand aus. Entscheidend ist dabei stets, dass sich die begangene Tat in der Realität als handfester körperlicher Zwang darstellt und sich nicht nur auf einer rein psychischen Ebene auswirkt.

Ein Mann positionierte ein 1,50 Meter hohes Plakat mit der Aufschrift „Achtung Gleisbruch 2 km“ direkt im Gleisbett einer Bahnstrecke. Das Bayerische Oberste Landesgericht verwarf seine Revision gegen diese Tat als unbegründet, wodurch seine vorangegangene Verurteilung durch das Landgericht wegen Nötigung unverändert bestehen blieb. Das bedeutet konkret: Das Gericht prüft bei einer Revision nur noch Rechtsfehler des vorherigen Urteils, führt aber keine neue Beweisaufnahme mit Zeugen mehr durch. Die Richter urteilten, dass allein das Durchfahren dieses Hindernisses eine geringe körperliche Kraft auf das Triebfahrzeug ausübte. Der dadurch ausgelöste Zwang zu einer unvorhergesehenen Schnellbremsung wurde vom Senat als körperlich wirkender Zwang auf den Lokführer eingestuft.

Allein das Wissen des Genötigten, das Überfahren eines plötzlich auftauchenden Hindernisses nicht mehr verhindern zu können, war – neben der Ungewissheit, welche Hindernisse sich dahinter in der Dunkelheit noch verbergen würden – geeignet, bei ihm eine körperlich wirkende Angstreaktion herbeizuführen. – BayObLG

Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv