Ein Handschlag besiegelt den Autoverkauf, Sekunden später kracht es: Weil der Käufer wegen des Unfallschadens abspringt, fordert der Verkäufer nun den entgangenen Gewinn von der Versicherung. Vor dem Amtsgericht Rheinbach stellt sich die Frage, ob eine mündliche Zusage unter Zeitdruck der BAFA-Prämie für einen Schadensersatzanspruch ausreicht.
Wenn ein Unfall den Autoverkauf verhindert, kann der Verkäufer den entgangenen Gewinn als Schadensersatz geltend machen. Symbolfoto: KIZum vorliegenden Urteilstext springen: [sc name=“al1″]5 C 73/23[/sc]
Das Wichtigste im Überblick
Gericht: Amtsgericht Rheinbach
Datum: 07.03.2024
Aktenzeichen: 5 C 73/23
Verfahren: Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall
Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Relevant für: Autoverkäufer, Unfallgeschädigte, Haftpflichtversicherungen
Versicherer muss entgangenen Gewinn zahlen, wenn ein mündlicher Autoverkauf wegen eines Unfalls platzt.
Ein verbindlicher mündlicher Kaufvertrag reicht als Nachweis für den entgangenen Gewinn aus.
Ein glaubhafter Zeuge bestätigt die Einigung über den Kaufpreis vor dem Unfallereignis.
Der Schädiger ersetzt die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem tatsächlichen Verkaufserlös.
Geschädigte müssen nach einem geplatzten Verkauf keine aufwendige neue Marktforschung betreiben.
Eine schriftliche Fixierung des Kaufvertrags ist für den Entschädigungsanspruch rechtlich nicht erforderlich.
Wann ersetzt die Versicherung entgangenen Autogewinn?
Nach § 252 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) umfasst der zu ersetzende Schaden nach einem Vorfall auch den entgangenen Gewinn. Als e[…]