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Schmerzensgeld für die unrechtmäßige Haft: Anspruch auf 100 Euro pro Tag

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Der Entlassungstermin verstreicht, die JVA-Tür bleibt trotzdem verschlossen, weil die Behörden die Monate in der Psychiatrie nicht auf die Haftzeit anrechnen. Ob der gesetzliche Mindestsatz von 75 Euro pro Tag bei solch groben Fehlern des Staates als Entschädigung ausreicht, steht nun vor Gericht zur Debatte.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 11 W 67/20

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamm
  • Datum: 16.12.2020
  • Aktenzeichen: 11 W 67/20
  • Verfahren: Beschwerde über staatliche Kostenhilfe
  • Rechtsbereiche: Haftung des Staates, Schmerzensgeld
  • Relevant für: Häftlinge, Justizbehörden, Rechtsanwälte

Das Land zahlt einem Mann 1.500 Euro Schmerzensgeld wegen fünfzehn Tagen rechtswidriger Haft.
  • Die Behörde übersah eine Anrechnung von Haftzeiten und sperrte den Mann fälschlich ein.
  • Schmerzensgeld fließt bei schuldhaften Fehlern der Justiz während der Strafvollstreckung.
  • Betroffene erhalten pro Tag höhere Entschädigungen als bei einem rechtmäßigen Freiheitsentzug.
  • Ohne extreme Belastungen lehnt das Gericht Forderungen über mehrere tausend Euro ab.
  • Das Gericht bewilligt staatliche Kostenhilfe nur für die rechtlich angemessene Summe.

Wer haftet für Fehler bei der Haftzeit-Anrechnung?

Wenn Bürger durch Fehler von staatlichen Behörden zu Schaden kommen, greift die sogenannte Amtshaftung nach den Paragrafen 839 und 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes. Das bedeutet konkret: Da staatliche Mitarbeiter für den Staat handeln, übernimmt dieser bei Fehlern die finanzielle Verantwortung, um den geschädigten Bürger abzusichern. Ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung setzt voraus, dass staatliche Organe eine schuldhafte Amtspflichtverletzung begangen haben. In solchen Fällen haftet das jeweilige Bundesland für den entstandenen immateriellen Schaden. Darunter versteht man Beeinträchtigungen, die kein direkter finanzieller Verlust sind, sondern Werte wie die persönliche Freiheit oder die Gesundheit verletzen.

Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden. (§ 253 Abs. 2 BGB)

Die praktische Umsetzung dieser Staatshaftung zeigte sich bei einem syrischen Staatsangehörigen, der aufgrund eines behördlichen Fehlers im Jahr 2018 für 15 Tage unschuldig hinter Gittern saß. Das Oberlandesgericht Hamm entschied abschließend, dass der Betroffene Prozesskostenhilfe für eine Klage auf weitere 900 Euro Schmerzensgeld sowie anteilige Anwaltskosten erhält, während weitergehende Forderungen abgewiesen wurden (Az. 11 W 67/20). Im Vorfeld hatte ein Justizbeamter der Staatsanwaltschaft Hagen einen rechtswidrigen Haftbefehl erlassen. Der unter rechtlicher Betreuung stehende Mann war zuvor zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden, befand sich aber bis zur Urteilsverkündung monatelang in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus. Diese Unterbringungszeit hätte zwingend auf die Freiheitsstrafe angerechnet werden müssen, was schlichtweg unberücksichtigt blieb….


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