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Verwerfung der Berufung beim Ausbleiben: Wann das Gericht ohne Sie entscheidet

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de
Keine Adresse, kein Brief im Kasten – der Gerichtstermin verstreicht. Wer ohne festen Wohnsitz lebt, übersieht leicht die öffentliche Ladung, doch das Gesetz verlangt trotz fehlender Post Präsenz im Saal. Ein unbewiesener medizinischer Eingriff soll die Abwesenheit nachträglich rechtfertigen, während das Gericht in Kempten den Weg für eine Entscheidung ohne jede inhaltliche Beweisaufnahme prüft.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 4 NBs 230 Js 13383/24 – Urteil vom 26.11.2025

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landgericht Kempten (Allgäu)
  • Datum: 26.11.2025
  • Aktenzeichen: 4 NBs 230 Js 13383/24
  • Verfahren: Berufung gegen Strafurteil wegen Körperverletzung
  • Rechtsbereiche: Strafrecht
  • Relevant für: Angeklagte, Strafverteidiger, Justizbehörden

Das Gericht verwirft die Berufung des Angeklagten, weil er unentschuldigt nicht zur Verhandlung erschien.
  • Das Gericht lehnt die Berufung ohne inhaltliche Prüfung ab, da der Angeklagte fehlte.
  • Eine öffentliche Ladung reicht aus, wenn der Angeklagte unter seiner Anschrift unauffindbar ist.
  • Ohne persönliches Erscheinen bleibt das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts gegen den Angeklagten bestehen.
  • Unbelegte Angaben über neue Wohnsitze oder angebliche Operationen entschuldigen das Fernbleiben nicht.
  • Das Gericht wertete die Anträge der Verteidigung als gezielte Versuche, das Verfahren zu verzögern.

Warum das LG Kempten die Berufung sofort verwarf

Die rechtliche Grundlage für das Verfahren in der zweiten Instanz bildet Paragraf 329 Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO). Wenn eine geladene Person ohne ausreichende Entschuldigung nicht zu einem Termin erscheint, kann das Gericht eine Verwerfung ohne Sachverhandlung anordnen. Voraussetzung dafür ist, dass das unentschuldigte Fernbleiben trotz einer zuvor ordnungsgemäß zugestellten Ladung geschieht. Eine inhaltliche Überprüfung der ursprünglichen Entscheidung findet in diesem Fall nicht mehr statt.

Genau diese Frage musste das Landgericht Kempten klären.

Ein wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilter Mann blieb der Hauptverhandlung am 26. November 2025 vor dem Landgericht Kempten (Az. 4 NBs 230 Js 13383/24) fern. Zuvor war er vom Amtsgericht Kaufbeuren am 4. Juni 2025 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden, wobei eine frühere Strafe desselben Amtsgerichts vom 13. August 2024 (Az. 9 Ds 230 Js 6620724) in das Urteil einbezogen wurde. Das bedeutet konkret: Das Gericht bildet aus mehreren Einzeltaten eine neue, gemeinsame Strafe, anstatt die Monate einfach mathematisch zusammenzuzählen. Da das Gericht keine ausreichende Entschuldigung für das Nichterscheinen des Mannes erkannte, verwarf es die Berufung ohne eine erneute inhaltliche Verhandlung. Das ursprüngliche Urteil aus der ersten Instanz hat damit weiterhin Bestand.

Wann ist eine öffentliche Zustellung rechtlich wirksam?

Wenn der exakte Aufenthaltsort einer Person unbekannt ist, kann das Gericht die Ladung gemäß Paragraf 40 Absatz 3 StPO durch eine öffentliche Zustellung bewirken. Bei diesem formalen Akt wird das Dokument an einer Gerichtstafel ausgehängt oder öffentlich bekannt gemacht und gilt danach als rechtswirksam zugestellt….


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