Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 C 2052/24
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Amtsgericht Ludwigsburg
- Datum: 16.12.2024
- Aktenzeichen: 3 C 2052/24
- Verfahren: Prozesskostenhilfe
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
- Relevant für: E-Scooter-Fahrer, Autofahrer, Haftpflichtversicherungen
E-Scooter-Fahrer verlieren ihren Schadenersatz-Anspruch bei unzulässiger und zu schneller Nutzung eines Gehwegs.
- Der Fahrer nutzte den Gehweg ohne die erforderliche Erlaubnis für Elektrokleinstfahrzeuge.
- Radfahrer-Freigaben auf Gehwegen erlauben nicht automatisch auch das Fahren mit E-Scootern.
- Die Betriebsgefahr des Autos tritt bei schweren Verkehrsverstößen des Scooter-Fahrers komplett zurück.
- Alle Fahrzeuge müssen auf freigegebenen Gehwegen in langsamer Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Das Gericht lehnte die Prozesskostenhilfe wegen fehlender Aussicht auf einen Erfolg ab.
Warum der E-Scooter-Fahrer keine Prozesskostenhilfe erhielt
Gemäß § 114 der Zivilprozessordnung setzt die Bewilligung von einer Prozesskostenhilfe zwingend voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Finanzhilfe, die Bürgern mit geringem Einkommen die Wahrnehmung ihrer Rechte vor Gericht ermöglicht. Die gerichtliche Prüfung erfolgt dabei dem Grunde nach anhand von möglichen Ersatzansprüchen nach dem Straßenverkehrsgesetz, dem Versicherungsvertragsgesetz oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Das bedeutet konkret: Das Gericht prüft zuerst nur, ob überhaupt eine Haftung besteht, ohne sich bereits mit der genauen Höhe des Schadensersatzes in Euro zu befassen. Erst wenn ein solcher Anspruch grundsätzlich im Raum steht, gewährt der Staat die finanzielle Unterstützung für den anstehenden Zivilprozess.
Genau diese Frage musste das Amtsgericht Ludwigsburg klären.
Das Amtsgericht Ludwigsburg lehnte den Antrag des beteiligten E-Scooter-Fahrers in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2024 (Az. 3 C 2052/24) ab. Das Gericht sah keine hinreichende Erfolgsaussicht für eine geplante Klage gegen die Haftpflichtversicherung des beteiligten Pkw-Fahrers. Eine grundsätzliche Haftung der gegnerischen Versicherung für den Verkehrsunfall wurde nach einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts dem Grunde nach vollständig verneint.
Beachten Sie das Kostenrisiko: Wenn Ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht abgelehnt wird, müssen Sie die Kosten für Ihren eigenen Anwalt und die Gerichtskosten für das Prüfungsverfahren selbst tragen. Beantragen Sie PKH daher nur, wenn Sie belegen können, dass Sie auf einem erlaubten Weg (Schild 1022-16) mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs waren.
Warum „Radfahrer frei“ nicht für E-Scooter gilt
Das Verkehrszeichen 239 markiert einen reinen Gehweg, der mit dem Zusatzzeichen 1022-10 ausschließlich für den Radverkehr freigegeben werden kann….