Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 O 11664/21
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Oberlandesgericht München
- Datum: 10.10.2023
- Aktenzeichen: 3 O 11664/21
- Verfahren: Berufung wegen Zahlungsansprüchen des Nachlasses
- Rechtsbereiche: Erbrecht, Verjährungsrecht
- Streitwert: 173.250,66 €
- Relevant für: Erben, Testamentsvollstrecker, Miterben
Eine Tochter zahlt unberechtigt entnommene Gelder und Mieten trotz behaupteter Verjährung an den Nachlass zurück.
- Die Tochter hob hohe Geldbeträge ohne rechtliche Erlaubnis von den Konten der Mutter ab.
- Ansprüche verjähren nicht ohne klare Kenntnis der Erbin über die heimlichen Kontobewegungen.
- Die Beklagte zahlt über 110.000 Euro und ausstehende Mieten an die Erbengemeinschaft zurück.
- Die Tochter zieht nachweisbare Beerdigungskosten erfolgreich von der gesamten Rückzahlungssumme ab.
- Ein mündliches Schenkungsversprechen ohne notarielle Urkunde beweist kein Recht zum Behalten des Geldes.
Wann ist ein Testament wegen Testierunfähigkeit nichtig?
Ein Testament ist nichtig, wenn die Erblasserin zum Zeitpunkt der Errichtung rechtlich testierunfähig war. Die Feststellung einer solchen Testierunfähigkeit kann durch ein medizinisches oder psychiatrisches Sachverständigengutachten erfolgen. Tritt durch eine diagnostizierte Geschäftsunfähigkeit die Nichtigkeit eines späteren Testaments ein, bleibt eine frühere, rechtmäßig verfasste letztwillige Verfügung maßgeblich. Eine letztwillige Verfügung ist dabei der rechtliche Oberbegriff für alle Dokumente, in denen die Erbfolge geregelt wird, also etwa Testamente oder Erbverträge.
Wenn Sie die Testierfähigkeit eines Angehörigen bezweifeln, sichern Sie zeitnah Beweise: Fordern Sie ärztliche Berichte an und protokollieren Sie Orientierungslosigkeit oder Gedächtnisverluste mit Datum und Zeugen. Ein medizinisches Gutachten im Nachgang ist oft nur dann erfolgreich, wenn solche konkreten Belege aus der Zeit der Testamentserrichtung vorliegen.
Die Anwendung dieser Vorgaben bildete die Ausgangslage in einem massiven Erbstreit zwischen zwei Schwestern um das hinterlassene Vermögen ihrer im Jahr 2017 verstorbenen Mutter. Das Oberlandesgericht München gab der klagenden Schwester, die als Testamentsvollstreckerin agierte, nach jahrelangem Prozessieren überwiegend Recht und verurteilte die andere Schwester zur Zahlung von insgesamt rund 122.000 Euro an den mütterlichen Nachlass. Eine Testamentsvollstreckerin ist eine vom Verstorbenen bestimmte Person, die den Nachlass verwaltet und die Verteilung des Erbes gemäß dem Testament überwacht. Zunächst musste das Gericht klären, nach welchen Regeln der Nachlass überhaupt zu verteilen ist, da die Mutter ein Testament vom 23. März 2016 hinterlassen hatte….