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Nachehelicher Unterhalt bei hohem Einkommen: Bedarf und ehebedingte Nachteile

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Lebenslange Karriereaufgabe für den Partner, ein Alltag im Wohlstand – plötzlich stehen Millionenvermögen und schwerwiegende strafrechtliche Vorwürfe zwischen den Ex-Eheleuten. In Kelheim stellt sich nun die Frage, ob der berufliche Verzicht selbst bei massiven Anschuldigungen und Reichtum einen dauerhaften Unterhalt rechtfertigt.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 001 F 265/19 UHE

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Amtsgericht Kelheim
  • Datum: 16.04.2025
  • Aktenzeichen: 001 F 265/19 UHE
  • Verfahren: Nachehelicher Ehegattenunterhalt
  • Rechtsbereiche: Familienrecht
  • Streitwert: 79.148,52 €
  • Relevant für: Geschiedene Ehepartner, Unterhaltszahler, Unterhaltsberechtigte

Der Ehemann zahlt seiner Ex-Frau monatlich rund 2.500 Euro für Lebensunterhalt und die Altersvorsorge.
  • Sie gab ihre Karriere für die Familie auf und erlitt dadurch berufliche Nachteile.
  • Die Zahlung beginnt sofort mit der Rechtskraft der Scheidung für einen unbegrenzten Zeitraum.
  • Die Frau erhält Geld für den täglichen Bedarf und für ihre spätere Rente.
  • Das Gericht rechnet mögliches Einkommen an, da sie wieder Vollzeit arbeiten könnte.
  • Das Strafverfahren stoppt den Unterhalt nicht, da das Gericht keine Verfehlung bewies.

Hohes Einkommen: Warum Sie den Bedarf konkret belegen müssen

Nach einer Scheidung regelt der Paragraph 1372 Absatz 2 BGB den Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt. Liegen besonders hohe Einkünfte vor, ermitteln die Familiengerichte keinen pauschalen Prozentsatz, sondern verlangen die Berechnung des konkreten Bedarfs. Der Unterhaltsberechtigte muss dabei detailliert darlegen und beweisen, wofür das Geld im Alltag benötigt wird. Bei Lücken oder ungenauen Angaben greifen die Gerichte auf Schätzungen gemäß § 287 ZPO und § 113 FamFG zurück, da eine einfache Quotenbemessung nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen des Bundesgerichtshofs zulässig ist. Eine Quotenbemessung bedeutet konkret, dass der Unterhalt als fester Prozentsatz des Einkommensunterschieds berechnet wird, ohne dass der tatsächliche Bedarf im Einzelnen nachgewiesen werden muss.

Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Tatgerichte zur praktikablen Bewältigung des Massenphänomens Unterhalt von einer tatsächlichen Vermutung für den vollständigen Verbrauch des Familieneinkommens ausgehen, soweit dieses einen Betrag von 11.000 EUR nicht übersteigt. – so das Amtsgericht Kelheim

Wenn Ihr monatliches Familieneinkommen die Grenze der Düsseldorfer Tabelle (derzeit 11.000 Euro) überschreitet, müssen Sie Ihren Bedarf konkret belegen. Erstellen Sie sofort eine detaillierte Aufstellung Ihrer monatlichen Ausgaben der letzten 12 Monate und halten Sie Quittungen für Versicherungen, Hobbys und Haushaltsführung bereit, um Schätzungen durch das Gericht zu Ihren Ungunsten zu vermeiden.

Das Amtsgericht Kelheim musste in einem abgetrennten Unterhaltsverfahren (Az. 001 F 265/19 UHE) klären, welchen Bedarf eine Ehefrau nach einer langjährigen Ehe mit einem extrem gut verdienenden Mann verlangen kann. Das Gericht sprach der Frau teilweise Recht zu und verpflichtete den Ex-Ehemann zur Zahlung von monatlich 2….


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