Ein öffentlicher Beauty-Post, geteilt in eine geschlossene Gruppe: Was für Millionen Nutzer zum Alltag gehört, beschäftigt nun das Landgericht Köln. Es geht um die Frage, ob bereits dieser eine Klick ausreicht, um als gewerbliche Nutzerin für fremde Urheberrechtsverstöße voll zu haften.
Das Teilen von Facebook-Beiträgen mit fremden Fotos führt zu komplexen urheberrechtlichen Fragen vor dem EuGH. Symbolfoto: KIZum vorliegenden Urteilstext springen: [sc name=“al1″]14 O 133/23[/sc]
Das Wichtigste im Überblick
Gericht: Landgericht Köln
Datum: 12.01.2026
Aktenzeichen: 14 O 133/23
Verfahren: Vorlageverfahren zum Europäischen Gerichtshof
Rechtsbereiche: Urheberrecht
Relevant für: Facebook-Nutzer, Social-Media-Manager, gewerbliche Profilinhaber
Der Europäische Gerichtshof klärt nun, ob das Teilen von Facebook-Beiträgen mit fremden Fotos das Urheberrecht verletzt.
Eine Heilpraktikerin teilte einen Beitrag mit einem fremden Foto in einer geschlossenen Gruppe.
Das Gericht fragt die europäische Ebene, ob dieses Teilen eine rechtlich verbotene Veröffentlichung darstellt.
Nutzer könnten bei geschäftlicher Profilnutzung für fremde Urheberrechtsverletzungen haften.
Es bleibt rechtlich zweifelhaft, ob das Teilen auf derselben Plattform ein neues Publikum erreicht.
Das deutsche Verfahren ruht nun bis zur finalen Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof.
LG Köln: EuGH prüft Haftung beim Facebook-Teilen
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