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Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr: Haftstrafen für Betrug am Bau

Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de
Privater Luxus im eigenen Haus, die Rechnung zahlt der Betrieb: Ein jahrelanges System der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und Steuerbetrug verschleierte die wahren Geldflüsse. Vor dem Landgericht Bochum steht nun die Frage im Raum, ob dieses Geflecht aus Korruption bereits die Grenze zur kriminellen Bande überschreitet.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 6 KLs 2/25 – Urteil vom 09.01.2026

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landgericht Bochum
  • Datum: 09.01.2026
  • Aktenzeichen: 6 KLs 2/25
  • Verfahren: Strafprozess wegen Korruption, Betrugs und Steuerhinterziehung
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Steuerrecht
  • Relevant für: Führungskräfte, Bauunternehmer, Compliance-Verantwortliche, Steuerberater

Vier Männer erhalten lange Haftstrafen wegen Bestechung, Betrugs durch Scheinrechnungen und massiver Steuerhinterziehung bei Bauaufträgen.
  • Unternehmer bestach Mitarbeiter für Bauaufträge und glich Kosten durch gefälschte Rechnungen wieder aus.
  • Die Strafen greifen bei Schmiergeld, privaten Bauarbeiten auf Firmenkosten und absichtlich falschen Steuererklärungen.
  • Die Verurteilten zahlen hohe Summen zurück und drei Täter müssen für Jahre ins Gefängnis.
  • Da Belege für eine dauerhafte kriminelle Gruppe fehlten, entfiel die Strafe wegen bandenmäßigen Betrugs.

LG Bochum: Haftstrafen für systematisches Schmiergeldsystem am Bau

Die strafrechtliche Beurteilung von Korruption im Geschäftsleben richtet sich primär nach den Vorgaben für die Bestechlichkeit gemäß Paragraph 299 Absatz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuches (StGB) sowie für die Bestechung nach Paragraph 299 Absatz 2 Nummer 1 StGB. Dieser Tatbestand schützt den freien Wettbewerb in der Privatwirtschaft, damit Aufträge aufgrund von Qualität und nicht durch Schmiergelder vergeben werden. Liegen besonders schwere Fälle vor, greifen die strengeren Regelungen nach Paragraph 300 Satz 1 und Satz 2 Nummer 1 und Nummer 2 StGB. Um zu verhindern, dass Täter finanzielle Vorteile aus ihren Taten behalten, erfolgt zudem die gesetzliche Einziehung des Wertes der Taterträge auf der rechtlichen Grundlage der Paragrafen 73 und 73c StGB. Das bedeutet konkret: Der Staat entzieht den Tätern nachträglich den finanziellen Gewinn aus der Tat, damit sich Verbrechen wirtschaftlich nicht lohnen.

„Wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen einen anderen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge “ (§ 299 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Genau diese rechtliche Beurteilung musste das Landgericht Bochum in einem umfangreichen Wirtschaftsverfahren klären.

Ein Bauunternehmer und zwei leitende Angestellte eines anderen Unternehmens etablierten über Jahre hinweg ein System aus gegenseitigen Zuwendungen, woraufhin das Landgericht Bochum am 09.01.2026 (Az. 6 KLs 2/25) die beteiligten Männer zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilte, jedoch auch weitreichende Freisprüche aussprach….


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