Zum vorliegenden Urteilstext springen: 31 W 1439/25 e
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Oberlandesgericht München
- Datum: 28.03.2026
- Aktenzeichen: 31 W 1439/25 e
- Verfahren: Beschwerde gegen Gutachter
- Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht
- Relevant für: Prozessbeteiligte, Bauherren, Sachverständige
Gerichte müssen mögliche Kontakte von Gutachtern prüfen, wenn Zweifel an deren Unparteilichkeit bestehen.
- Das Landgericht untersuchte den Verdacht einer zu engen beruflichen Nähe nicht gründlich genug.
- Zweifel an der Neutralität reichen schon aus, wenn berufliche Kontakte zu eng waren.
- Das Landgericht muss nun erneut klären, ob der Experte wirklich voreingenommen ist.
- Das Gericht muss die Beteiligten auffordern, ihre Vorwürfe gegen den Gutachter genauer zu belegen.
Wann begründet Vorarbeit am Bau eine Gutachter-Befangenheit?
Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kann gemäß § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO aus denselben Gründen abgelehnt werden wie ein Richter. Die ZPO (Zivilprozessordnung) ist das grundlegende Regelwerk, das den Ablauf von privaten Rechtsstreitigkeiten vor deutschen Gerichten festlegt. Dabei ist nicht entscheidend, ob der Gutachter tatsächlich befangen ist, sondern ob bei der ablehnenden Prozesspartei der berechtigte Anschein der Parteilichkeit erweckt wird. Es genügen objektive Tatsachen, die aus Sicht einer verständigen Person ernsthafte Zweifel an der Unparteilichkeit des Experten begründen.
Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen. – so das Oberlandesgericht München
Recherchieren Sie sofort nach der namentlichen Benennung des Experten dessen beruflichen Werdegang. Suchen Sie gezielt nach früheren Projekten oder Publikationen, in denen der Gutachter mit der Gegenseite oder deren Anwälten zusammengearbeitet hat. Entsprechende Belege sind die Basis für Ihren Ablehnungsantrag.
In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht München (Az. 31 W 1439/25 e) führte der Verdacht auf ein solches Näheverhältnis zu einer erfolgreichen sofortigen Beschwerde. Das bedeutet konkret: Die sofortige Beschwerde ist ein Rechtsmittel, mit dem gerichtliche Zwischenentscheidungen noch während des laufenden Prozesses von der nächsthöheren Instanz geprüft werden können. Daraufhin wurden die vorausgegangenen Beschlüsse der Vorinstanz aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Eine Zurückverweisung bedeutet, dass das höhere Gericht den Fall an das untergeordnete Gericht zurückgibt, damit dieses den Fehler korrigiert und erneut entscheidet….