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Bauvorbescheid für ein Mehrfamilienhaus: Warum Bauen im Außenbereich scheitert

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Ein kahles Grundstück, darauf ein einsames Trafohaus aus Beton. Hier in Köln wird um einen Bauvorbescheid für ein Mehrfamilienhaus gestritten, obwohl kein qualifizierter Bebauungsplan für das Areal existiert. Nun steht zur Debatte, ob die kleine technische Nebenanlage ausreicht, um das geschützte Grün zum rechtlich bebaubaren Teil der Siedlung zu erklären.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 K 2142/22

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Verwaltungsgericht Köln
  • Datum: 24.02.2025
  • Aktenzeichen: 2 K 2142/22
  • Verfahren: Klage auf Bauvorbescheid
  • Rechtsbereiche: Bauplanungsrecht
  • Relevant für: Bauherren, Grundstückseigentümer, Architekten

Eine Eigentümerin darf kein Mehrfamilienhaus bauen, da das Grundstück zum unbebaubaren Außenbereich gehört.
  • Das Grundstück zählt nicht zum Ortsteil wegen zu großer Lücken zwischen den Häusern.
  • Ein kleines Trafohaus verbindet getrennte Wohnhäuser nicht zu einer zusammenhängenden Siedlung.
  • Das neue Wohnhaus würde die Zersiedelung der geschützten Landschaft unzulässig fördern.
  • Einträge im Flächennutzungsplan als Wohnfläche begründen allein keinen Anspruch auf eine Baugenehmigung.

Warum der Bauvorbescheid für das Mehrfamilienhaus scheiterte

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauprojekts richtet sich maßgeblich nach der Lage des Grundstücks. Im unbeplanten Innenbereich – also in Gebieten, für die kein fester Bebauungsplan der Gemeinde existiert – muss sich ein Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, was in § 34 BauGB geregelt ist. Liegt ein Grundstück hingegen im Außenbereich, greift § 35 BauGB. Dort dürfen dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Das bedeutet konkret: Interessen der Allgemeinheit, wie etwa der Naturschutz oder der Erhalt des Landschaftsbildes, dürfen durch den Bau nicht beeinträchtigt werden.

Die Eigentümerin eines Grundstücks verlangte von der zuständigen Baubehörde einen Bauvorbescheid für ein neues Mehrfamilienhaus mit neun Stellplätzen. Ein solcher Bescheid klärt vorab verbindlich einzelne rechtliche Fragen, damit ein Bauherr Gewissheit über die Zulässigkeit hat, bevor er hohe Kosten für den eigentlichen Bauantrag investiert. Das Verwaltungsgericht Köln wies diese Klage am 24. Februar 2025 vollständig ab (Az.: 2 K 2142/22) – das Projekt darf nicht gebaut werden. Das Grundstück an der X.-straße in L. war bis zum Jahr 2020 dicht bewaldet, bevor die Frau die Bäume fällen ließ. Nachdem die Behörde den Bauantrag am 23. März 2022 abgelehnt hatte, versuchte die Grundstücksbesitzerin vergeblich, die Genehmigung gerichtlich durchzusetzen.

Warum Trafohäuser keinen Bebauungszusammenhang im Innenbereich schaffen

Ein Bebauungszusammenhang erfordert den nach der Verkehrsauffassung vermittelten Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit einer Siedlung. Die Verkehrsauffassung meint hierbei die Sichtweise eines objektiven, außenstehenden Betrachters, der das Gebiet beurteilt. Dabei sind ausschließlich äußerlich erkennbare und optisch wahrnehmbare Umstände entscheidend. Zur prägenden Bebauung zählen grundsätzlich nur Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen….


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