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Ablehnung eines Sachverständigen: Wann Kundenkontakt zur Befangenheit führt

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Drei Materialbestellungen beim Prozessgegner – der Gutachter war jahrelang Kunde. Im Rechtsstreit um Ofenbauarbeiten stellt sich nun die Frage, ob diese geschäftliche Vergangenheit seine notwendige Unparteilichkeit zerstört. Doch ab wann verwandeln drei sporadische E-Mails einen neutralen Experten in einen befangenen Helfer der Gegenseite?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 8 O 3048/23

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht München
  • Datum: 27.03.2026
  • Aktenzeichen: 8 O 3048/23
  • Verfahren: Beschwerde gegen Ablehnung eines Sachverständigen
  • Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Sachverständigenrecht
  • Relevant für: Kläger, Beklagte, Sachverständige

Ein Gutachter bleibt trotz früherer privater Einkäufe beim Beklagten für das Gericht objektiv und unparteiisch.
  • Drei E-Mail-Bestellungen begründen keine wirtschaftliche Abhängigkeit oder eine enge persönliche Bindung.
  • Die Einkäufe liegen Jahre zurück und betreffen nur gewöhnliche Ersatzteile für Heizgeräte.
  • Fachliche Überschneidungen zeigen nur die notwendige Erfahrung des Experten in seinem Fachgebiet.
  • Berufliche Kontakte ohne private Tiefe reichen für eine Ablehnung des Gutachters nicht aus.

Wann führen Kundenbeziehungen zur Ablehnung des Gutachters?

Ein Sachverständiger kann gemäß § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO aus den gleichen Gründen wegen Befangenheit abgelehnt werden wie ein Richter nach § 42 Abs. 2 ZPO. Die ZPO ist die Zivilprozessordnung, also das Gesetzbuch, das den Ablauf von Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen regelt. Dabei kommt es in der juristischen Praxis nicht zwingend auf eine tatsächlich erwiesene Parteilichkeit an, sondern auf den sogenannten bösen Schein. Entscheidend ist der mögliche Eindruck einer mangelnden Objektivität aus der Sicht einer verständigen Partei. Dafür müssen konkrete Tatsachen vorliegen, die vernünftigerweise die Befürchtung wecken, der bestellte Experte stehe der Streitsache nicht völlig unvoreingenommen gegenüber.

Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen. – so das Oberlandesgericht München

Prüfen Sie bei einem gerichtlich bestellten Gutachter sofort, ob dieser geschäftliche oder private Verbindungen zur Gegenseite hat. Notieren Sie konkrete Daten, Orte oder Namen von Zeugen, die diese Verbindung belegen können – bloße Vermutungen reichen für einen erfolgreichen Antrag nicht aus.

Wie schnell ein solcher Anschein in der Praxis zum Streitfall wird, zeigte sich in einer Auseinandersetzung um die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Holzküchenherd. Das bedeutet konkret: Der Kauf soll vollständig rückgängig gemacht werden, sodass die Käuferin ihr Geld zurückerhält und der Verkäufer die Ware. Die Käuferin versuchte, den bestellten Gutachter wegen Befangenheit abzulehnen, scheiterte damit aber endgültig vor dem Oberlandesgericht München. Zuvor hatte der Experte dem Gericht in einem Schreiben vom 24.01….


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