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Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall: So zählen künftige Lohnerhöhungen

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Ein Unfall, Metallsonderbau, volle Rente – trotzdem fehlt Geld. Der Handwerker ist dauerhaft erwerbsunfähig und streitet nun über den Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall. Dabei bleibt offen, ob fiktive Lohnsteigerungen von zwei Prozent einzukalkulieren sind und inwieweit eine theoretische Restarbeitskraft den Anspruch trotz Rentenbezugs mindert.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 U 34/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Oberlandesgericht Saarbrücken
  • Datum: 13.12.2024
  • Aktenzeichen: 3 U 34/24
  • Verfahren: Berufung zum Verdienstausfall
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
  • Relevant für: Unfallopfer, Kfz-Versicherer, Rechtsanwälte

Versicherung zahlt verletztem Handwerker hohen Verdienstausfall bis zur Rente trotz theoretisch möglicher leichter Arbeit.
  • Schwere Unfallfolgen verhindern dauerhaft die Rückkehr in den gelernten Beruf als Fräser.
  • Die Zahlungspflicht gilt bis zur Rente trotz theoretisch möglicher leichter Tätigkeiten.
  • Der Versicherer zahlt monatlich die Differenz zum ohne Unfall erzielbaren Lohn.
  • Das Opfer muss keine Arbeit suchen bei fehlender Vermittlungschance am Arbeitsmarkt.

Zahlt Versicherung fiktive Lohnsteigerungen beim Verdienstausfall?

Die rechtlichen Grundlagen für den Anspruch auf einen Erwerbsschaden ergeben sich aus § 842 BGB und § 11 Satz 1 StVG. Danach umfasst die Schadensersatzpflicht all jene Vermögensnachteile, die durch die Aufhebung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit entstehen. Der konkrete Schaden wird dabei als Differenz zwischen dem tatsächlichen Einkommen und dem Einkommen berechnet, das die betroffene Person ohne das Schadensereignis erzielt hätte.

Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung, die eine Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit herbeiführt, erstreckt sich auf die Nachteile, welche diese Umstände für das Fortkommen oder das Gedeihen des Verletzten zur Folge haben. (§ 842 BGB)

Genau diese Frage musste das Oberlandesgericht Saarbrücken klären.

Ein Bohrwerkdreher im Metallsonderbau konnte seine bisherige Tätigkeit nach einem Verkehrsunfall am 5. Juni 2017 nicht mehr ausüben. Dass die haftende Gegenseite die alleinige Verantwortung für die weitreichenden Unfallfolgen trug, stand zwischen den streitenden Parteien von Beginn an außer Frage. Das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az.: 3 U 34/24) fällte am 13. Dezember 2024 ein weitreichendes Urteil und verurteilte die Schädigerin zur Zahlung von 75.838,04 Euro für den Zeitraum bis zum Juni 2024. Bei der Ermittlung dieser Summe berücksichtigte das Gericht zugunsten des verletzten Handwerkers eine fiktive jährliche Lohnsteigerung von zwei Prozent für die gesamte Zeit der Erwerbsunfähigkeit.

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