Wer in Altersteilzeit im Blockmodell arbeitet, geht finanziell in Vorleistung. Jeden Monat fließt ein Teil des erarbeiteten Gehalts in ein Wertguthaben, das die spätere Freistellungsphase finanzieren soll. Wird der Arbeitgeber insolvent, steht dieses Guthaben auf dem Spiel. Das Gesetz schreibt zwar eine Absicherung vor, doch in der Praxis fehlt sie oder ist unzureichend ausgestaltet. Die Insolvenzrisiken für Beschäftigte in Altersteilzeit sind so hoch wie seit Jahren nicht. Allein zwischen April 2024 und März 2025 zahlte die Bundesagentur für Arbeit 1,7 Milliarden Euro an Insolvenzgeld aus, der höchste jemals registrierte Stand (BIAJ/Bundesagentur für Arbeit). Gleichzeitig registrierten die Amtsgerichte im Jahr 2025 insgesamt 24.064 Unternehmensinsolvenzen, ein Anstieg von 10,3 Prozent zum Vorjahr (Statistisches Bundesamt). Für Arbeitnehmer in Altersteilzeit kann eine Insolvenz des Arbeitgebers den Verlust fünfstelliger Beträge bedeuten.
Das Wichtigste in Kürze
- Blockmodell: Der Arbeitnehmer leistet finanziell vor. Das angesparte Wertguthaben ist bei Insolvenz des Arbeitgebers gefährdet.
- Gesetzliche Pflicht: Der Arbeitgeber muss das Wertguthaben nach § 8a AltTZG gegen Zahlungsunfähigkeit absichern und den Nachweis alle sechs Monate erbringen.
- Formvorschrift: Wer den fehlenden Nachweis rügen will, muss den Arbeitgeber schriftlich auffordern (§ 126 BGB). Eine E-Mail reicht nicht.
- Störfall: Ob Sie Ihr Geld erhalten, hängt davon ab, ob die Forderung als Masse- oder Insolvenzforderung eingestuft wird.
- Arbeitslosengeld: Bei Insolvenz wird das Arbeitslosengeld nach dem früheren Vollzeitgehalt berechnet, nicht nach dem reduzierten ATZ-Entgelt.
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Warum ist das Wertguthaben bei Insolvenz gefährdet?
Im Blockmodell leistet der Arbeitnehmer in der Arbeitsphase vor. Wird der Arbeitgeber insolvent, droht der Verlust des angesparten, noch nicht ausgezahlten Gehalts. Das Blockmodell teilt die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen. In der Arbeitsphase arbeitet der Beschäftigte weiterhin in vollem Umfang, erhält aber nur das halbierte (aufgestockte) Gehalt. Die Differenz fließt als Wertguthaben auf ein Konto, das die spätere Freistellungsphase finanziert. Rechtlich handelt es sich dabei lediglich um einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Arbeitgeber. Das Geld gehört nicht dem Arbeitnehmer, sondern verbleibt im Vermögen des Unternehmens. Meldet der Arbeitgeber Insolvenz an, fällt ein ungesichertes Wertguthaben in die Insolvenzmasse. Anders beim Gleichverteilungsmodell: Hier halbiert sich die Arbeitszeit von Beginn an. Ein Wertguthaben entsteht nicht, sodass bei diesem Modell kein Insolvenzrisiko für angesparte Beträge besteht.
Rechenbeispiel: So viel Geld steht auf dem Spiel
- Ausgangslage: 4.000 Euro brutto, Blockmodell über 4 Jahre (2 Jahre Arbeit, 2 Jahre Freistellung)
- Insolvenz nach 18 Monaten Arbeitsphase: Der Arbeitnehmer hat auf 2.000 Euro monatlich verzichtet
- Angespartes Wertguthaben: 2.000 Euro x 18 Monate = 36.000 Euro
- Ohne Insolvenzsicherung: Das Guthaben wird zur Insolvenzforderung
- Bei typischer Insolvenzquote von 5%: Auszahlung 1.800 Euro
- Tatsächlicher Verlust: 34.200 Euro
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