Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Haftung einer Kfz-Werkstatt für Reparaturkosten: Wann Geld erstattet wird

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
Warnhinweise auf dem Monitor, aber die teure Rechnung geht raus. Rechnet die Werkstatt nach teuren Herstellerwerten ab, obwohl die Software zur Wirtschaftlichkeit mahnt, stellt sich die Haftungsfrage. Muss ein Fachbetrieb die Kalkulation eigenständig korrigieren, sobald das System die AZT-Lackierzeiten als günstigere Alternative vorschlägt?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 13 S 18/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landgericht Saarbrücken
  • Datum: 30.10.2025
  • Aktenzeichen: 13 S 18/25
  • Verfahren: Berufung im Schadensersatzprozess
  • Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht
  • Streitwert: 1.050,81 Euro
  • Relevant für: Werkstätten, Kfz-Versicherer und Unfallgeschädigte

Werkstätten müssen wirtschaftlich abrechnen und zahlen Geld zurück, wenn sie unnötig teure Lacksysteme verwenden.
  • Die Werkstatt berechnete teure Garantie-Zeiten statt der üblichen Sätze für einfache Unfallschäden.
  • Fachbetriebe müssen Warnhinweise ihrer Software beachten und auf wirtschaftlichere Wege der Reparatur hinweisen.
  • Der Versicherer fordert das zu viel gezahlte Geld aus abgetretenem Recht des Kunden zurück.
  • Ein Auftrag zur Reparatur nach Gutachten entbindet den Fachbetrieb nicht davon, Alternativen selbst zu prüfen.

Müssen Werkstätten Gutachten auf Wirtschaftlichkeit prüfen?

Gemäß § 280 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist ein Werkunternehmer dazu verpflichtet, auf eine wirtschaftliche Betriebsführung zu achten. Diese Pflicht zur Wirtschaftlichkeit besteht nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VII ZR 74/06) selbst dann fort, wenn zwischen den Parteien bereits feste Vergütungsabreden getroffen wurden. Daher dürfen Fachbetriebe unübliche oder überflüssige Positionen aus einem vorgelegten Sachverständigengutachten nicht einfach blindlings übernehmen. Vielmehr müssen sie die vorgegebenen Schritte stets kritisch prüfen.

Die Vergütungsabrede sei letztlich durch die allgemein anerkannte Verpflichtung des Unternehmers beschränkt, auf eine wirtschaftliche Betriebsführung zu achten. – so der Bundesgerichtshof

Genau diese rechtliche Grenze musste das Landgericht Saarbrücken in einem aktuellen Berufungsverfahren ziehen.

Nach einem Verkehrsunfall beauftragte eine Fahrzeughalterin einen Reparaturbetrieb mit der Instandsetzung ihres Wagens, wobei ein privates Sachverständigengutachten für die Lackierung einen Aufwand von 80 Arbeitswerten vorsah. Ein sogenannter Arbeitswert (AW) ist dabei eine in der Kfz-Branche übliche Zeiteinheit zur Abrechnung, die meist exakt fünf oder sechs Minuten entspricht. Die Werkstatt rechnete diese hohen Vorgaben am 26.01.2024 vollständig ab. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte die Werkstatt am 30.10.2025 (Az.: 13 S 18/25) dazu, dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers 1.050,81 Euro nebst Zinsen zurückzuzahlen, womit das Urteil der Vorinstanz des Amtsgerichts St. Wendel (Az.: 15 C 816/24) in vollem Umfang abgeändert wurde. Der Versicherer hatte den Betrag aus abgetretenem Recht zurückgefordert, da die Abrechnung auf Basis der 80 Arbeitswerte aus dem Gutachten unwirtschaftlich war….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv