Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Attestpflicht für Beamte: Wann eine unbefristete Auflage unzulässig ist

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de
Morgens Fieber, sofort zum Amtsarzt – und das auf Dauer: Ein Polizeibeamter wehrt sich gegen die Pflicht, jede Dienstunfähigkeit ab dem ersten Tag amtsärztlich belegen zu müssen. Doch darf eine Behörde die Kontrollschrauben ohne jede zeitliche Begrenzung oder eine spezifische Begründung im Einzelfall tatsächlich derart fest anziehen?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 12 B 26/25

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
  • Datum: 14.08.2025
  • Aktenzeichen: 12 B 26/25
  • Verfahren: Eilverfahren
  • Rechtsbereiche: Beamtenrecht
  • Streitwert: 5.000,00 €
  • Relevant für: Beamte, Dienstherren, Personalabteilungen

Ein Polizist muss vorerst kein Attest ab dem ersten Tag vorlegen, da die Anordnung unbefristet war.
  • Die Behörde begrenzte die Pflicht zum ärztlichen Nachweis zeitlich nicht ausreichend.
  • Zweifel an der Dienstunfähigkeit erlauben zwar strengere Regeln, erfordern aber eine Befristung.
  • Der Beamte ist bis zur endgültigen Entscheidung von der Nachweispflicht befreit.
  • Eine zeitlich begrenzte Anordnung wäre als milderes Mittel rechtlich möglich gewesen.
  • Das Gericht setzte die Weisung im Eilverfahren vorläufig außer Kraft.

Wann gilt die Attestpflicht für Beamte im Krankheitsfall?

Gemäß § 96 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sind Beamte zur Dienstleistung verpflichtet und müssen eine krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit nachweisen. Die zuständige Behörde kann im Rahmen dieser Pflicht die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen. Eine solche Anordnung stellt rein rechtlich eine dienstliche Weisung dar und keinen Verwaltungsakt nach § 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), da sie keine unmittelbare Außenwirkung entfaltet. Das bedeutet konkret: Ein Verwaltungsakt richtet sich stets nach außen an den Bürger. Eine dienstliche Weisung ist hingegen eine rein interne Anordnung des Dienstherrn an seinen Beamten, für die gänzlich andere rechtliche Spielregeln gelten.

Ein aktueller Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts veranschaulicht dieses Vorgehen eindrücklich.

Ein Polizeivollzugsbeamter, der von 2019 bis 2021 an zahlreichen Tagen sowie ab September 2021 durchgehend krankgeschrieben war, wurde am 5. Juni 2025 behördlich angewiesen, jede künftige Dienstunfähigkeit ab dem ersten Tag amtsärztlich nachzuweisen. Gegen diese dienstliche Weisung legte der betroffene Beamte Widerspruch ein und suchte umgehend gerichtlichen Eilschutz. Die Entscheidung fiel zugunsten des Mannes aus: Er gewann das gerichtliche Eilverfahren und wurde durch den Gerichtsbeschluss vorläufig von der strengen Nachweispflicht befreit.

Amtsarzt vs. Privatattest: Welches Zeugnis zählt mehr?

Legitime Zweifel an der Dienstunfähigkeit können eine Attestauflage durch den Arbeitgeber dem Grunde nach rechtfertigen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt offiziellen amtsärztlichen Gutachten in solchen Fällen ein höherer Beweiswert zu als herkömmlichen privatärztlichen Bescheinigungen.

Genau diese Abwägung der Beweiswerte stand im Mittelpunkt des vorliegenden Streits.

Ein sozialmedizinisches Gutachten vom 7….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv