Zum vorliegenden Urteilstext springen: 12 B 26/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
- Datum: 14.08.2025
- Aktenzeichen: 12 B 26/25
- Verfahren: Eilverfahren
- Rechtsbereiche: Beamtenrecht
- Streitwert: 5.000,00 €
- Relevant für: Beamte, Dienstherren, Personalabteilungen
Ein Polizist muss vorerst kein Attest ab dem ersten Tag vorlegen, da die Anordnung unbefristet war.
- Die Behörde begrenzte die Pflicht zum ärztlichen Nachweis zeitlich nicht ausreichend.
- Zweifel an der Dienstunfähigkeit erlauben zwar strengere Regeln, erfordern aber eine Befristung.
- Der Beamte ist bis zur endgültigen Entscheidung von der Nachweispflicht befreit.
- Eine zeitlich begrenzte Anordnung wäre als milderes Mittel rechtlich möglich gewesen.
- Das Gericht setzte die Weisung im Eilverfahren vorläufig außer Kraft.
Wann gilt die Attestpflicht für Beamte im Krankheitsfall?
Gemäß § 96 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sind Beamte zur Dienstleistung verpflichtet und müssen eine krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit nachweisen. Die zuständige Behörde kann im Rahmen dieser Pflicht die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen. Eine solche Anordnung stellt rein rechtlich eine dienstliche Weisung dar und keinen Verwaltungsakt nach § 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), da sie keine unmittelbare Außenwirkung entfaltet. Das bedeutet konkret: Ein Verwaltungsakt richtet sich stets nach außen an den Bürger. Eine dienstliche Weisung ist hingegen eine rein interne Anordnung des Dienstherrn an seinen Beamten, für die gänzlich andere rechtliche Spielregeln gelten.
Ein aktueller Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts veranschaulicht dieses Vorgehen eindrücklich.
Ein Polizeivollzugsbeamter, der von 2019 bis 2021 an zahlreichen Tagen sowie ab September 2021 durchgehend krankgeschrieben war, wurde am 5. Juni 2025 behördlich angewiesen, jede künftige Dienstunfähigkeit ab dem ersten Tag amtsärztlich nachzuweisen. Gegen diese dienstliche Weisung legte der betroffene Beamte Widerspruch ein und suchte umgehend gerichtlichen Eilschutz. Die Entscheidung fiel zugunsten des Mannes aus: Er gewann das gerichtliche Eilverfahren und wurde durch den Gerichtsbeschluss vorläufig von der strengen Nachweispflicht befreit.
Amtsarzt vs. Privatattest: Welches Zeugnis zählt mehr?
Legitime Zweifel an der Dienstunfähigkeit können eine Attestauflage durch den Arbeitgeber dem Grunde nach rechtfertigen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt offiziellen amtsärztlichen Gutachten in solchen Fällen ein höherer Beweiswert zu als herkömmlichen privatärztlichen Bescheinigungen.
Genau diese Abwägung der Beweiswerte stand im Mittelpunkt des vorliegenden Streits.
Ein sozialmedizinisches Gutachten vom 7….