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Schutz vor Mietnomaden: Wie kündigen und räumen Sie rechtssicher?

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Der Schutz vor Mietnomaden entscheidet oft über Ihre wirtschaftliche Existenz, da professionelle Betrüger (Eingehungsbetrug, also der Abschluss eines Vertrages ohne die Absicht, die Miete jemals zu zahlen) rechtliche Grauzonen gezielt ausnutzen. Wenn Sie jedoch versteckte Warnsignale bei der Mietersuche ignorieren oder bei der Kündigung formale Fehler machen, riskieren Sie zehntausende Euro Verlust und monatelange Räumungsprozesse.

Mietnomaden rechtssicher kündigen: Das Wichtigste im Überblick

  • Übergeben Sie Wohnungsschlüssel ausnahmslos erst nach vollständigem Zahlungseingang der ersten Monatsmiete und der vereinbarten Kaution.
  • Eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB kann durch die Schonfristzahlung (§ 569 BGB Abs. 3 Nr. 2 BGB) nachträglich geheilt und damit im Räumungsprozess unwirksam werden.
  • Sprechen Sie stets die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung kombiniert aus, um den Räumungsanspruch auch bei überraschenden Nachzahlungen zu sichern.
  • Stellen Sie Kündigungsschreiben rechtssicher per Bote mit Zustellprotokoll zu, um den Zugang des exakten Inhalts vor Gericht lückenlos beweisen zu können.
  • Vermeiden Sie das Abstellen von Versorgungsleistungen, da dies als verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) teure Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen gegen Sie auslöst.
  • Nutzen Sie die Berliner Räumung (§ 885a ZPO), um den Kostenvorschuss für den Gerichtsvollzieher von mehreren tausend auf wenige hundert Euro zu reduzieren.
  • Prüfen Sie bei langwierigen Prozessen einen Aufhebungsvertrag mit bedingtem Erlass (§ 158 BGB), um eine sofortige Räumung gegen einen rechtssicheren Schuldenverzicht zu erwirken.

Was ist Einmietbetrug und welcher Schaden droht Vermietern?

Gut gekleidet, eloquent und scheinbar verlässlich: Professionelle Einmietbetrüger manipulieren bei der Wohnungsbesichtigung gezielt Ihr Bauchgefühl als privater Vermieter. Sie treten als makellose Interessenten auf, zielen aber von Beginn an auf vorsätzlichen Einmietbetrug ab. Das Ziel dieser Täter ist simpel: Wohnraum beziehen, ohne die vereinbarte Miete zu bezahlen. Für Sie als Eigentümer ist das eine erhebliche finanzielle und nervliche Belastung.

Schätzungen sprechen von mehreren tausend Fällen von Einmietbetrug und vergleichbaren Konstellationen pro Jahr in Deutschland. Häufig wird dabei eine Schadenshöhe von über zwei Milliarden Euro an jährlichen Mietausfällen genannt – diese Zahl bezieht sich jedoch auf die gesamten Mietrückstände, an denen Einmietbetrüger und sogenannte Mietnomaden nur einen Teil ausmachen.

Der finanzielle Schaden durch Mietnomaden trifft dabei längst nicht nur günstige Wohnlagen. Auch bei hochpreisigen Immobilien schlagen Betrüger gezielt zu, da sie die Miete ohnehin nicht überweisen werden. Diese Vorgehensweise unterscheidet sich deutlich von einer normalen finanziellen Notlage: Einmietbetrüger planen von Anfang an, ihre Zahlungspflichten nicht zu erfüllen und nutzen dabei rechtliche Schutzmechanismen zu ihren Gunsten, um sich über einen längeren Zeitraum in der fremden Immobilie festzusetzen.

Wie prüfen Sie Bonität und Identität vor der Schlüsselübergabe?…


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