Zum vorliegenden Urteilstext springen: 092 OH 421/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: OLG München
- Datum: 10.11.2025
- Aktenzeichen: 092 OH 421/25
- Verfahren: Beschwerde zum Beweisverfahren
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilprozessrecht
- Relevant für: Versicherte, Versicherer, Kranke bei Berufsunfähigkeit
Versicherte dürfen ihren Gesundheitszustand gerichtlich prüfen lassen, selbst wenn ihr genauer Berufsalltag noch strittig ist.
- Die Untersuchung klärt medizinische Fragen vorab und kann so einen späteren Rechtsstreit verhindern.
- Ein Beweisverfahren ist zulässig, sobald die gesundheitlichen Feststellungen für den Fall wichtig sind.
- Versicherte erhalten so frühzeitig Gewissheit über ihre Diagnosen und die Folgen für die Arbeit.
- Rein rechtliche Begriffe wie Arbeitsunfähigkeit prüft ein medizinischer Gutachter in diesem Verfahren nicht.
- Der Antragsteller muss für die Gutachterkosten zunächst einen finanziellen Vorschuss an das Gericht zahlen.
Beweisverfahren bei BU: Antrag bei rechtlichem Interesse zulässig
Ein selbständiges Beweisverfahren ist ein gerichtliches Vorverfahren. Es dient dazu, Beweise frühzeitig zu sichern oder Tatsachen durch einen Sachverständigen verbindlich festzustellen, oft um einen langen und teuren Hauptprozess zu vermeiden.
Die rechtliche Zulässigkeit eines solchen Schrittes richtet sich nach § 485 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO). Eine zentrale Voraussetzung dafür ist ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Zustands einer Person oder der genauen Ursache eines Personenschadens. Dieses rechtliche Interesse liegt immer dann vor, wenn die gerichtliche Feststellung der Vermeidung eines späteren Rechtsstreits dienen kann.
Wie diese abstrakten Vorgaben in der Praxis aussehen, musste der neunte Zivilsenat des Oberlandesgerichts München klären.
Ein versicherter Elektroinstallateur und Hausmeister wollte gerichtlich feststellen lassen, dass er seit Januar 2024 aufgrund von Depressionen und Erschöpfung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die zuständige Berufsunfähigkeitsversicherung zahlte zunächst nur befristet und bestritt anschließend sowohl die gesundheitlichen Einschränkungen als auch das vom Mann beschriebene Berufsbild. Das Oberlandesgericht München hob eine abweisende Entscheidung der Vorinstanz teilweise auf und ordnete die medizinische Begutachtung an, wies aber die sofortige Feststellung einer konkreten Berufsunfähigkeit ab (Az. 092 OH 421/25). Das bedeutet konkret: In diesem Vorverfahren sammelt das Gericht nur Beweise über den Gesundheitszustand, fällt aber noch kein rechtliches Urteil darüber, ob der Versicherte tatsächlich anspruchsberechtigt ist. Zuvor hatte das Landgericht Augsburg den Antrag auf ein Beweisverfahren unter demselben Aktenzeichen noch vollständig als unzulässig abgelehnt….