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Vorläufige Neuerteilung der Fahrerlaubnis: Warum die MPU zwingend bleibt

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Mit 2,4 Promille am Traktorsteuer durch die Nacht: Jetzt steht die bäuerliche Existenz auf dem Spiel, weshalb der Landwirt die vorläufige Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne das medizinisch-psychologische Gutachten erzwingen will. Dabei sollen behördliche Formfehler den Weg zurück auf die Straße ebnen, während massive Zweifel an der Fahreignung des Mannes im Raum stehen.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 11 CE 25.1930

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: VGH München
  • Aktenzeichen: 11 CE 25.1930
  • Verfahren: Beschwerde
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht
  • Streitwert: 5.000,- EUR
  • Relevant für: Autofahrer, Landwirte, Fahrerlaubnisbehörden

Ein Fahrer muss nach einer schweren Trunkenheitsfahrt zwingend ein MPU-Gutachten vorlegen, um seinen Führerschein zurückzuerhalten.
  • Massive Zweifel an der Fahreignung wiegen schwerer als die wirtschaftlichen Nachteile des Betroffenen.
  • Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille schreibt das Gesetz eine medizinisch-psychologische Untersuchung vor.
  • Der Fahrer darf bis zum Abschluss der Prüfung keine Fahrzeuge im Straßenverkehr führen.
  • Fehler der Behörde beim Versenden der Akte ersetzen nicht den Nachweis der Fahreignung.
  • Ein Eilverfahren kann die Vorlage eines erforderlichen Gutachtens zur Fahreignung nicht umgehen.

Warum scheitert die Neuerteilung ohne MPU per Eilantrag?

Wer im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr auffällt, muss nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zwingend ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen. Die Rückgabe des Führerscheins setzt nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes und § 11 Abs. 1 FeV stets die Fahreignung der jeweiligen Person voraus. Lassen sich diese Eignungszweifel in einem Neuerteilungsverfahren nicht sicher ausräumen, geht dies rechtlich immer zulasten der betroffenen Person. Das bedeutet konkret: Im Verwaltungsrecht gilt in diesem Fall eine Beweislastumkehr. Nicht die Behörde muss beweisen, dass der Fahrer ungeeignet ist, sondern der Fahrer muss nachweisen, dass er wieder fahrtauglich ist.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis setzt das Bestehen der Fahreignung voraus und deren Nichtfeststellbarkeit geht zu Lasten des Bewerbers. Ein Erteilungsanspruch besteht nicht, solange Eignungszweifel vorliegen, die die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens rechtfertigen. – so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof

Genau diese Frage musste der Bayerische Verwaltungsgerichtshof klären.

Ein Nebenerwerbslandwirt verursachte im September 2023 mit einem Traktor und 2,4 Promille im Blut eine Trunkenheitsfahrt, bei der er eine Böschung hinabstürzte. Nach dem gerichtlich angeordneten Entzug der Fahrerlaubnis scheiterte der Mann nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Az. 11 CE 25.1930) endgültig mit dem Versuch, seine Fahrlizenz per Eilantrag ohne die Beibringung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zurückzuerlangen. Ein solcher Eilantrag dient dazu, eine vorläufige gerichtliche Entscheidung zu erzwingen, da das Abwarten eines regulären, oft monatelangen Klageverfahrens für den Betroffenen unzumutbar wäre….


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