Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Rechtmäßigkeit der Abschleppkosten: Pflicht zur Umschau bei mobilen Schildern

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de
Zur EM 2024 geparkt, nach dem Spiel das Auto weg – der Kläger streitet um die Abschleppkosten, weil ein Transporter die mobilen Schilder verdeckte. Obwohl die Schilder zu niedrig hingen, bleibt offen, ob eine erhöhte Sorgfaltspflicht zur Nachschau den Fahrer hier dennoch zur Übernahme der Kosten verpflichtet.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: M 23 K 24.4402

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Verwaltungsgericht München
  • Datum: 17.12.2025
  • Aktenzeichen: M 23 K 24.4402
  • Verfahren: Klage gegen Kostenbescheid für Abschleppen
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
  • Streitwert: 427,75 EUR
  • Relevant für: Autofahrer, Fahrzeughalter in Großstädten

Parkende zahlen Abschleppkosten, wenn sie mobile Verbotsschilder durch einfaches Umschauen hätten erkennen können.
  • Autofahrer müssen sich beim Aussteigen umschauen und mobile Schilder aktiv wahrnehmen.
  • Mobile Halteverbote gelten auch dann, wenn sie niedriger als üblich hängen.
  • Die Polizei darf Fahrzeuge ohne vorherigen Anruf oder Halterermittlung sofort abschleppen.
  • Ein parkender Lastwagen vor dem Schild befreit nicht von der eigenen Suchpflicht.
  • Mobile Verkehrszeichen verdrängen dauerhafte Parkerlaubnisse an derselben Stelle für diesen Zeitraum.

Warum das VG München hohe Abschleppkosten bestätigte

Die Kostenerhebung für eine Fahrzeugumsetzung basiert auf den Artikeln 9 und 28 in Verbindung mit Artikel 93 des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) sowie auf Artikel 10 des Kostengesetzes. Zwingende Voraussetzung für die Zahlungsflicht ist ein rechtmäßiger Grundverwaltungsakt, wie beispielsweise das Befolgen eines Wegfahrgebots durch ein aufgestelltes Verkehrszeichen. Das Parken in einem absoluten Haltverbot, welches durch das Zeichen 283 der Straßenverkehrsordnung markiert ist, stellt nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar.

Genau mit dieser rechtlichen Ausgangslage musste sich das Verwaltungsgericht München in einem konkreten Streitfall befassen.

Am 23. Juni 2024 parkte ein Autofahrer seinen Wagen während der Fußballeuropameisterschaft in der Münchner A.straße, wo eine Zone für Einsatzfahrzeuge eingerichtet war. Das Verwaltungsgericht München wies die Klage des Fahrzeughalters gegen den erlassenen Kostenbescheid vollumfänglich ab (Az. M 23 K 24.4402), womit der Mann sowohl die Abschleppkosten in Höhe von 427,75 Euro als auch die Gerichtsgebühren tragen muss. Das Polizeipräsidium München hatte die Summe per Leistungsbescheid eingefordert, nachdem das Auto am späten Abend umgesetzt worden war. Das bedeutet konkret: Mit einem solchen Leistungsbescheid macht der Staat seine entstandenen Kosten durch eine offizielle Anordnung geltend, die den Bürger rechtlich verbindlich zur Zahlung verpflichtet.

Muss man nach verdeckten Halteverbotsschildern suchen?

Im ruhenden Verkehr gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz für die aufgestellten Verkehrszeichen. Kraftfahrer unterliegen gemäß § 1 StVO einer erhöhten Sorgfaltspflicht beim Aussteigen und müssen sich im nahen Umfeld genau umsehen. Wenn die zuständige Behörde die Aufstellung der Beschilderung zu Beginn einer Maßnahme sauber dokumentiert hat, greift ein Anscheinsbeweis für die ordnungsgemäße Erkennbarkeit….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv