Zum vorliegenden Urteilstext springen: Au 7 S 25.3076
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Verwaltungsgericht Augsburg
- Datum: 25.11.2025
- Aktenzeichen: Au 7 S 25.3076
- Verfahren: Eilverfahren zur Fahrerlaubnis
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsrecht
- Streitwert: 5.000 EUR
- Relevant für: Autofahrer mit Medizinalcannabis, Fahrerlaubnisbehörden, Verkehrsjuristen
Ein Autofahrer behält seinen Führerschein vorerst wegen einer fehlerhaften Gutachtensanordnung der Behörde.
- Die Behörde forderte das Gutachten mit falschen Fragen und falschen Diagnosen an.
- Die Behörde darf Lizenzen nur entziehen, wenn sie das Gutachten fehlerfrei anfordert.
- Fahrer behalten ihren Führerschein, wenn sie ein rechtswidrig verlangtes Gutachten nicht abgeben.
- Behörden dürfen die Lizenz nicht allein wegen der Einnahme von Medizinalcannabis entziehen.
- Die Behörde nutzte nur Textbausteine statt den Fall individuell und gründlich abzuwägen.
Wann ist die Gutachtensanordnung bei Medizinalcannabis rechtswidrig?
Ein behördlicher Schluss auf die Fahrungeeignetheit nach der Fahrerlaubnis-Verordnung ist zulässig, wenn ein gefordertes ärztliches Gutachten nicht vorgelegt wird. Die zwingende Voraussetzung für diese drastische Rechtsfolge ist jedoch, dass die zugrunde liegende Gutachtensanordnung formell und materiell absolut rechtmäßig war. Das bedeutet konkret: Die Behörde muss nicht nur das richtige behördliche Verfahren eingehalten haben (formell), sondern die Anordnung muss auch inhaltlich durch konkrete Tatsachen gerechtfertigt sein (materiell). Für anerkannte Cannabis-Patienten gelten dabei trotz der Gesetzesreform vom 1. April 2024 weiterhin die strengen Maßstäbe der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Behörden prüfen den Status als Patient sehr genau.
Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war. – so das Verwaltungsgericht Augsburg
Genau diese Frage musste das Verwaltungsgericht Augsburg klären.
Ein im Jahr 1992 geborener Cannabis-Patient legte ein behördlich gefordertes ärztliches Gutachten nicht vor, da er das Dokument für fachlich mangelhaft hielt. Die Stadtverwaltung entzog dem Mann daraufhin die Fahrerlaubnis und ordnete die sofortige Vollziehung an. Das zuständige Gericht stellte sich jedoch auf die Seite des Patienten: Die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs wurde wiederhergestellt, weshalb er seinen Führerschein vorerst behalten darf.
Fehlerhafte Anordnung kippt den Entzug
In seinem Beschluss (Az. Au 7 S 25.3076 vom 25.11….