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Rechtsanwälte Kotz GbR

Entziehung der Fahrerlaubnis ohne MPU: Rückfall nach Abstinenz reicht aus

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Die Fahrerlaubnis zurück, das Abstinenzgebot unterschrieben – dann ein Rückfall. Ob Behörden den Führerschein nach einem Verstoß gegen strikte Auflagen ohne neues Gutachten sofort einziehen dürfen, beschäftigt nun die Justiz. Im Kern steht die Frage, ob die Fahreignung bei einem gebrochenen Abstinenzversprechen bereits zweifelsfrei verloren ist.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 11 B 25.1014

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: VGH München
  • Datum: 26.02.2026
  • Aktenzeichen: 11 B 25.1014
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
  • Relevant für: Autofahrer mit Alkoholvergangenheit, Verkehrsbehörden

Behörden entziehen die Fahrerlaubnis ohne neues Gutachten bei Rückfall gegen eine medizinisch begründete Alkoholverzichtspflicht.
  • Ein früherer Verstoß beweist die Nichteignung, da der Fahrer die geforderte Alkoholfreiheit missachtet.
  • Das gilt, wenn die Behörde den Rückfall durch eine rechtskräftige Atemalkoholmessung sicher belegt.
  • Betroffene verlieren ihren Führerschein sofort, weil ein neues Gutachten keine besseren Ergebnisse verspricht.
  • Ein einmaliger Ausrutscher schützt nicht vor dem Entzug, wenn der Vorfall wissenschaftliche Grenzwerte überschreitet.

Führerscheinentzug ohne MPU bei Verstoß gegen Abstinenzauflage

Wenn die Fahrungeeignetheit einer Person zweifelsfrei feststeht, muss die Fahrerlaubnisbehörde nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Fahrerlaubnis-Verordnung die Fahrerlaubnis zwingend entziehen. In einem solchen Fall unterbleibt die Anordnung für ein neues medizinisch-psychologisches Gutachten. Dies greift immer dann, wenn bereits verwertbare Unterlagen vorliegen, die eindeutige Schlüsse auf die Fahreignung zulassen. Die Behörde kann den Führerschein dann unmittelbar einbehalten.

„Steht die Nichteignung des Betroffenen zur Überzeugung der Fahrerlaubnisbehörde fest, unterbleibt die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens.“ (§ 11 Abs. 7 FeV)

Genau diese Frage musste der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München klären.

Nach einer erneuten Trunkenheitsfahrt entzog das Landratsamt Augsburg einem Autofahrer umgehend die Fahrerlaubnis. Der betroffene Autofahrer klagte dagegen, verlor den Prozess vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 26. Februar 2026 jedoch vollständig, womit der sofortige Entzug rechtmäßig bleibt (Az.: 11 B 25.1014). Der Mann hatte am 1. Dezember 2022 eine Fahrt mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,41 Milligramm pro Liter absolviert, was etwa 0,82 Promille im Blut entspricht. Mit einem Bescheid vom 7. März 2023 schritt das Landratsamt ein und zog das Dokument ein. Das erstinstanzliche Verwaltungsgericht Augsburg hatte diese Entscheidung zunächst noch aufgehoben und eine erneute Begutachtung gefordert, wurde durch das abändernde Urteil der höheren Instanz nun aber korrigiert.

Rückfall nach positiver MPU führt zum sofortigen Eignungsverlust

Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung legen klare Maßstäbe für die Bewertung von Kraftfahrern fest. Wer gegen das strikte Trennungsgebot von Alkoholkonsum und dem Fahren verstößt, erfüllt den Tatbestand des Alkoholmissbrauchs nach der Fahrerlaubnis-Verordnung….


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