Zum vorliegenden Urteilstext springen: 11 CS 25.2387
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: VGH München
- Datum: 18.02.2026
- Aktenzeichen: 11 CS 25.2387
- Verfahren: Beschwerdeverfahren
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht
- Streitwert: 2.500,- Euro
- Relevant für: Autofahrer mit Punkten, Führerscheinstellen
Autofahrer verlieren ihre Fahrerlaubnis bei zu vielen Punkten trotz eines Entwurfs-Vermerks in der Behördenakte.
- Die Warnung gilt als rechtmäßig, da der Aktenentwurf die Versendung des Originals belegt.
- Der Empfänger erkennt die Verbindlichkeit durch die förmliche Zustellung und die beigefügte Rechnung.
- Die Fahrerlaubnis bleibt entzogen und der Fahrer darf kein Auto mehr führen.
- Einfaches Bestreiten des Erhalts entkräftet den offiziellen Zustellungsnachweis in der Behördenakte nicht.
Führerscheinentzug: Warum die Vorab-Ermahnung trotz Fehlern zählt
Rechtliche Grundlage ist das Fahreignungs-Bewertungssystem gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG. Die Entziehung der Fahrerlaubnis setzt das ordnungsgemäße Durchlaufen eines strengen Stufensystems voraus. Eine zwingend notwendige Stufe auf diesem Weg ist die förmliche Ermahnung bei Erreichen einer bestimmten Punkteschwelle.
„Ergeben sich vier oder fünf Punkte, hat die Fahrerlaubnisbehörde den Inhaber der Fahrerlaubnis schriftlich zu ermahnen und ihn darauf hinzuweisen, dass er freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen kann.“ (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG)
Im vorliegenden Fall zeigte sich dieses Prinzip ganz konkret:
Einem Autofahrer wurde wegen zu vieler Punkte die Fahrerlaubnis entzogen, wogegen er sich auf dem Rechtsweg wehrte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies seine Beschwerde jedoch ab (Beschluss vom 18.02.2026, Az.: 11 CS 25.2387), sodass die Entziehung sofort wirksam bleibt. Dem betroffenen Fahrzeughalter war mit einem behördlichen Bescheid vom 28. Februar 2025 die Fahrerlaubnis entzogen worden. Das zuständige Landratsamt legte dar, dass die kritische Punkteschwelle überschritten wurde. Der zentrale Streitpunkt des Verfahrens war jedoch die Rechtmäßigkeit einer Ermahnung vom 8. September 2021, die als notwendige Vorstufe diente. Der Fahrzeughalter beantragte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage, scheiterte aber bereits vor dem Verwaltungsgericht und nun auch endgültig im Beschwerdeverfahren. Das bedeutet konkret: Normalerweise pausiert eine Klage den Führerscheinentzug vorerst, was hier durch die Behörde aber blockiert wurde. Der Fahrer wollte vor Gericht erreichen, dass er bis zum endgültigen Urteil weiterfahren darf, hatte damit aber keinen Erfolg….